Ab Sonntag, 3. April, sollen die Maskenpflicht und 3G-Regeln in Baden-Württemberg größtenteils wegfallen. Wie geht der Einzelhandel in Furtwangen mit den neuen Freiheiten um? VdU-Vorsitzender Florian Klausmann informiert im Gespräch mit unserer Redaktion.

Im Verein der Unternehmer und freien Berufe in Furtwangen und Gütenbach (VdU) sind eine Vielzahl an Geschäften aus verschiedenen Branchen vertreten. Vorsitzender Florian Klausmann führt selbst ein Schuh- und Sportgeschäft, hat also reichlich Erfahrungen mit dem täglichen Kundenkontakt. „Diejenigen, die kamen, hatten kein Problem, eine Maske aufzuziehen oder ihren Impfstatus darzulegen.“ Es sei nur „eine ganz kleine, geringe Zahl“ an Kunden gewesen, die „quer gemacht“ hätten, wenn man nach einem Impfnachweis gefragt habe. „Wir können auch nichts dafür, wir müssen das kontrollieren“, warb er um Verständnis.

Noch Mitte Februar setzte eine stattliche Menschenkette mit fast 200 Teilnehmern rund um den Furtwanger Marktplatz ein Zeichen für ein ...
Noch Mitte Februar setzte eine stattliche Menschenkette mit fast 200 Teilnehmern rund um den Furtwanger Marktplatz ein Zeichen für ein solidarisches Miteinander im Kampf gegen Corona – Maske inklusive. Mit der Maskenpflicht und vielen anderen Regeln ist es ab Sonntag nun vorbei. Archivbild: Stefan Heimpel

Und damit soll es ab Sonntag nun ein Ende haben? Etwas ungläubig steht Klausmann den Ankündigungen von Regierungsseite gegenüber und möchte warten, bis er das auf den Internetseiten der Landesregierung nachlesen kann. „Wir leben schon zwei Jahre mit der Maskenpflicht. Wenn wir das noch etwas länger beibehalten würden, wäre uns das eigentlich egal“, spricht Klausmann aus seiner und der Sicht der Mitarbeiter. Einige seiner Beschäftigten seien angesichts der Lockerungen „ein bisschen verunsichert“. Vor allem diejenigen, die tatsächlich an dem Corona-Virus in den vergangenen beiden Jahren erkrankten. „Das war nicht nur der einfache Schnupfen“, äußert Klausmann Verständnis für aus seiner Sicht berechtigte Bedenken. Wer wolle, könne als Kunde oder Mitarbeiter natürlich weiterhin Maske tragen. Gerade in seinem Geschäft sei der Abstand von eineinhalb Metern nicht immer einzuhalten, wenn man beispielsweise jemandem in den Schuh oder beim Ankleiden helfen müsse.

Dass es jetzt so schnell mit dem Wegfall der Regeln geht, „war schon ein bisschen überraschend“. Eine konkrete Lösung, wie in seinem Geschäft damit umgegangen werde, wolle er noch mit seinen Mitarbeitern besprechen.

Es sei während der Pandemie immer wieder zu kurzfristigen Änderungen gekommen, die für Verwirrung gesorgt hätten. Er wollte sich dann mit Nachfragen beim Ordnungsamt in Furtwangen oder beim Landratsamt absichern – mit unterschiedlichem Erfolg. Beim Landratsamt habe er in der Regel niemanden erreicht. Das Ordnungsamt in Furtwangen habe auf eine Veröffentlichung der jeweiligen Verordnung gewartet, um klare Aussagen treffen zu können.

Klausmann blickt auf zwei Jahre Pandemie zurück, die die Geschäfte und Branchen in Furtwangen unterschiedlich hart trafen. „Diejenigen, die was daraus gemacht haben, stehen gut da“, so sein Eindruck. Dabei sei Kreativität gefragt gewesen, um Möglichkeiten auch in Lockdowns zu nutzen, zum Beispiel bei der Gastronomie mit Liefer- und Abholservice.

Er vermutet, dass die Lockerungen auch zu einer Belebung des Umsatzes führen. Das habe er schon gemerkt, als von 2G plus oder 2G auf die 3G-Regel gelockert wurde. „Da konnten wir wieder Kunden begrüßen, die wir längere Zeit nicht mehr gesehen hatten.“ Die Umsetzung der Regeln habe natürlich im täglichen Geschäft Zeit gekostet. Als Beispiel nennt Klausmann die Kontrolle der Kundschaft auf ihren Impfstatus. Während der Pandemie und den Lockdowns sei es bei Geschäften vor Ort sicherlich zu Umsatzrückgängen gekommen. Trotzdem ist Klausmann kein Betrieb in Furtwangen oder Gütenbach bekannt, der deshalb ganz schließen musste. „Ich muss sagen, hier waren alle kreativ und haben das Beste daraus gemacht.“

Ein Sprecher des Sozialministeriums Baden-Württemberg, Pascal Murmann, stellt klar, dass die Lockerungen ab Sonntag, 3. April, in Kraft treten. Die Übergangsregelung ende damit am Samstag. Die Maskenpflicht und alle 3- und 2G-Regelungen würden damit größtenteils entfallen. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes sehe nur noch einen sogenannten Basisschutz vor. „Das heißt, dass etwa die Maskenpflicht noch im ÖPNV, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen gilt. Im Einzelhandel, in Supermärkten, aber auch in Schulen gilt sie nach dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr“, so Murmann. Die Testpflicht gelte etwa weiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Eingliederungshilfeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, in Schulen (erst einmal bis zu den Osterferien), in Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern oder Justizvollzugsanstalten.