Es dürfte Seltenheitswert haben, dass eine Kommune von sich aus auf Fördermittel verzichtet. Vor allem, wenn ihr diese vom Bund, vom Land, der EU oder aus anderen Quellen zugesagt worden sind. Die Stadt Geisingen bietet ein Beispiel für solch einen freiwilligen Fördermittelverzicht.

Aber wie kann es überhaupt zu einer solchen Situation kommen? Anlass dafür sind die geänderten Pläne für den Umbau und die Sanierung der Gebäude II und III auf dem Geisinger Schulcampus.

Die Stadt Geisingen hatte in den Jahren ab 2018 drei Förderanträge für die Sanierung des Schulgebäudes III gestellt und dafür auch positive Förderbescheide erhalten. Allerdings zielten die damaligen Planungen und damit auch die inhaltliche Ausrichtung der Förderanträge auf eine schulische Nutzung des Gebäudes ab.

Formell darauf verzichtet

Mittlerweile hat die Stadt auf Grundlage der „Gebäudekonzeption 2030“ und per Grundsatzbeschluss des Gemeinderats einen anderweitigen Nutzungspfad eingeschlagen. Demzufolge soll das Schulgebäude III künftig als Kindergarten genutzt werden, während das Schulgebäude II, in dem bislang noch als zeitlich befristete Übergangslösung der Kindergarten Villa Kunterbunt untergebracht ist, wieder einer schulischen Nutzung zugeführt werden soll.

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Aufgrund dieser geplanten Umnutzung des Schulgebäudes III zu Kindergartenzwecken können die unter anderen Vorzeichen bewilligten Fördermittel nicht mehr in Anspruch genommen werden. Daher hat die Stadt Geisingen per einstimmigem Gemeinderatsbeschluss jetzt auch formell auf die Inanspruchnahme der bereits bewilligten Fördermittel verzichtet.

Andere Förderung

Das wird, wie Bürgermeister Martin Numberger betonte, Stadtverwaltung und Gemeinderat aber nicht davon abhalten – „ganz im Gegenteil!“ – für die jetzt unter neuen Vorzeichen geplante Sanierung der Schulgebäude II und III anderweitige und inhaltlich passende Förderprogramme anzuzapfen. Und dann auch anzunehmen.