Geisingen – Der Gemeinderat hat die neuen, ab 2025 für die Region Geisingen gültigen Grundsteuerhebesätze beschlossen. Die Überprüfung der Hebesätze war vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform erforderlich. Ziel war es, das der Stadt zufließende Gesamtvolumen der Gewerbesteuer im Vergleich zur bisherigen Höhe aufkommensneutral zu gestalten.
Auf die mit der Grundsteuerreform verbundenen Belastungsverschiebungen hat die Stadt letztlich keinen Einfluss. Die Geisinger Hebesätze bleiben gemäß Entscheidung des Rats und auf Basis von Berechnungen der Verwaltung unverändert. Demnach liegt der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) unverändert bei 220 Prozent, die Einnahmen werden sich der Hochrechnung der Stadtverwaltung zufolge im nächsten Jahr auf rund 37.500 Euro belaufen, in diesem Jahr sind es rund 37.400 Euro. Auf bisheriger Höhe verharrt mit 350 Prozent auch der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, soweit es sich nicht um land- oder forstwirtschaftliche Flächen handelt). Auch in diesem Bereich bleibt, den Berechnungen zufolge, das Gesamtaufkommen mit rund 764.200 Euro im kommenden Jahr im Vergleich zu den diesjährigen Einnahmen von rund 765.800 Euro praktisch unverändert.
Anders sieht die Lage aus, wenn man die künftige Grundsteuerbelastung aus Perspektive der Steuerpflichtigen betrachtet. Hier kommt es zu teilweise erheblichen Verschiebungen. „Als Faustformel gilt: Größere Grundstücke mit älterer Wohnbebauung und unbebaute Grundstücke werden künftig deutlich höher belastet, während gewerblich genutzte Grundstücke tendenziell entlastet werden“, erklärte Bürgermeister Martin Numberger. Auf diese Belastungsverschiebung habe die Kommune keinen Einfluss, die Zuständigkeit liege bei den Finanzämtern.
Dass das per Landesgesetz vorgeschriebene Verfahren zur Ermittlung des Grundsteuerwertes nach dem so genannten modifizierten Bodenwertmodell nicht unbedingt auf einhellige Begeisterung stößt, zeigte sich auch bei den Stellungnahmen aus den Reihen des Gemeinderats: „Die Besitzer älterer Häuser sind ganz klar die ‚Gelackmeierten‘. Das vom Land vorgegebene Berechnungsmodell ist aus meiner Sicht wenig nachvollziehbar und so nicht tragbar. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es tatsächlich rechtskonform ist“, meinte FUB-Stadtrat Dieter Popp. In der Gesamtschau bewahre die Stadt die Aufkommensneutralität der Gewerbesteuer, habe aber keinen Einfluss auf die teils gewaltige Belastungsverschiebung, merkte FW/FDP-Fraktionssprecher Paul Haug an. „Gerecht sieht jedenfalls anders aus.“ Er hoffe, dass gegen das vom Land vorgegebene Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Grundsteuerwertes Gerichtsverfahren angestrebt werden. Eine andere Position bezog Andreas Heidel, Fraktionschef der Aktiven Bürger. Das Bundesverfassungsgericht habe eindeutig festgehalten, dass die bisherige Regelung ebenfalls ungerecht gewesen sei. Eine Neuregelung sei also unvermeidlich gewesen. „An Neuerungen und Reformen wird je nach Betroffenheitsgrad immer Kritik aufkommen, das lässt sich nicht ändern“, betonte Andreas Heidel, auf den laut eigenem Bekunden ab dem kommenden Jahr eine deutlich höhere Grundsteuerbelastung zukommt.