Das Angebot für kostenlose Corona-Schnelltests im neuen Testzentrum in der Donauhalle ist auch an diesem Mittwoch wieder auf große Resonanz unter den Bürgern gestoßen. Die Termine der Testungen durch geschulte Kräfte, für die man sich voranmelden muss, waren jeweils ausgebucht.
Immendingen, das zusammen mit Geisingen das Testangebot vorhält, hat daher seit kurzem die kommunalen Teststellen deutlich ausgeweitet, sodass unter der Woche an jedem Tag eine Stelle geöffnet ist, bei der man sich testen lassen kann.
Tests werden stark nachgefragt
„Das Thema Testen und Impfen wird uns noch eine ganze Zeit lang begleiten“, hatte Bürgermeister Manuel Stärk im Gemeinderat betont. Zum Auftakt der Testaktionen hatte es ein gemeinsames Schnelltestzentrum in der Geisinger Stadthalle gegeben. Vor kurzem startete Immendingen in Zusammenarbeit mit dem örtlichen DRK-Ortsverein und der DLRG Tuttlingen in der Donauhalle ein weiteres eigenes Testzentrum.
Für den ersten Testtag waren rasch alle Termine vergeben. 75 Schnelltests verliefen durchweg negativ. Nach diesem Auftakt hat Bürgermeister Manuel Stärk als weitere Immendinger Teststellen die Lindenapotheke (Schwarzwaldstraße 50) und den Pflegedienst AKA (Schwarzwaldstraße 48) mit ins Boot geholt.
Wer testet wann und wo?
So sieht nun das Testangebot aus: Jeden Montag testen zwischen 10 und 12 Uhr das AKA-Team und von 18 bis 21 Uhr das Team in der Geisinger Stadthalle. Dienstags finden von 16 bis 17 Uhr Tests in der Lindenapotheke Immendingen statt. Mittwochs ist die Donauhalle von 17 bis 20 Uhr für Schnelltests geöffnet. An Donnerstagen testet das AKA-Team von 16 bis 17 Uhr, an Freitagen das Schnelltestzentrum in der Geisinger Stadthalle von 18 bis 21 Uhr.
Hinzu kommt montags, mittwochs, donnerstags und freitags das Testangebot der Stadtapotheke Geisingen (jeweils von 8.30 bis 10 Uhr). Dort kann man aber erst ab nächster Woche Termine vereinbaren: über das gemeinsame Termin-Tool der kommunalen Testzentren Immendingen und Geisingen auf den Internetseiten der Kommunen. Kostenlos getestet werden Personen ab 16 Jahren, Minderjährige nur mit Einverständniserklärung der Eltern.