Immendingen Die Gemeindereform Anfang der 1970er-Jahre hat in Baden-Württemberg viele Gemeinden um ihre Selbstständigkeit gebracht. Nachdem Zimmern und Mauenheim eingemeindet worden waren, fand in Immendingen mit der Eingliederung von Hattingen, Ippingen und Hintschingen zum 1. Dezember 1974 die Gemeindereform ihren Abschluss. Von den 59 Gemeinden des durch die Reform aufgelösten Landkreises Donaueschingen sind neun selbstständig geblieben.

Wenig bekannt ist, dass sich Immendingen vor 100 Jahren durch eine Eingemeindung vergrößert hatte. Mit Wirkung vom 1. Januar 1925 wurde der Ort Bachzimmern mit Immendingen vereinigt. Ausgelöst wurde die Eingliederung durch eine Anordnung des Ministeriums des Innern mit Sitz in Karlsruhe. Diese stützte sich auf die am 1. April 1922 in Kraft getretene Gemeindeordnung, die beinhaltete, dass abgesonderte Gemarkungen, so die Bezeichnung für das Gebiet von Bachzimmern, bis 1. Januar 1925 durch Anordnung des Ministeriums mit benachbarten Gemeinden vereinigt werden sollen. Zuvor musste eine Bereinigung der Bezirksamtszuständigkeit (heute Landratsamt) herbeigeführt werden. Bachzimmern gehörte zum Bezirksamt Villingen und Immendingen zum Bezirksamt Engen. Um eine Einheitlichkeit zu erreichen, wurde Bachzimmern dem Bezirksamt Engen zugeordnet.

Das Ministerium hatte 1921 angeregt, die Kolonie Bachzimmern wegen der geografischen Lage und der Beziehungen mit Immendingen zu vereinigen. Bachzimmern gehörte zur Pfarrei Immendingen und wurde zur dortigen Kirchensteuer einbezogen. Die Kinder von Bachzimmern gingen in Immendingen zur Schule, wofür Bachzimmern jährlich an den Schulort 65 Mark entrichten musste.

Nach der damaligen Rechtslage bestand die Möglichkeit, sich mit staatlicher Genehmigung freiwillig mit benachbarten Gemeinden zu vereinigen, wenn Dreiviertel der Eigentümer der Gemarkung und die aufnehmende Gemeinde zustimmen. Da die Gemarkung Bachzimmern nahezu ausschließlich im Eigentum des Hauses Fürstenberg war und dieses sich vorbehaltlich der Festsetzung näherer Bedingen mit der Vereinigung einverstanden erklärte, war der Weg der Freiwilligkeit gegeben, zumal Bachzimmern nicht mehr als Nebengemarkung zu Ippingen gehörte. In Ippingen wurde nur das Feuerversicherungsbuch über die Gebäude in Bachzimmern geführt, gegen eine Jahresgebühr von zehn Mark. Bachzimmern hatte mit dem Stabhalteramt eine eigene Vermögensverwaltung unter Leitung von Stabhalter Mink.

Nach den im Immendinger Gemeindearchiv verwahrten Unterlagen wurden von der Stabhalterei mit Verwaltungsausschuss Gespräche mit dem Gemeinderat Immendingen wegen eines Zusammenschlusses geführt. Der Gemeinderat stimmte einem Zusammenschluss zu, wenn gewährleistet werde, dass der Gemeinde keine größeren finanziellen und wirtschaftlichen Belastungen erwachsen würden.

Wie so oft wurde es wohl schwierig, als es in den Verhandlungen um Detailfragen ging. Von Bachzimmerer Seite ergingen unter anderem die Forderungen, innerhalb von fünf Jahren die Gemarkung mit elektrischer Energie zu versorgen und die Wasserversorgung auszubauen, soweit sich diese in Zukunft als ungenügend erweisen sollte. Zudem ging es um die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Familie, deren Oberhaupt im Gefängnis saß. Als ein Problem erwiesen sich auch die für die öffentlichen Wege, insbesondere den Streckenabschnitt der heutigen Kreisstraße, aufzubringenden Unterhaltungskosten. Von Immendinger Seite wurde gefordert, dass für die Bachzimmerer bis 1934 ein höherer Abgabensatz gilt als für die Immendinger.

Eine genehmigungsfähige Vereinbarung kam nicht zustande. Das Ministerium hat somit am 27. Oktober 1924 die Vereinigung mit Wirkung vom 1. Januar 1925 unter Aufhebung der Gemarkungsgrenzen und mit folgenden Eckpunkten angeordnet: Bis zur nächsten Gemeindewahl wird der Stabhalter Mitglied des Gemeinderates. Bis 1934 wird von den Bachzimmerer Beitragspflichtigen der eineinhalbfache Betrag der in Immendingen geltenden Umlage erhoben. Die Bachzimmerer Bewohner können sich als Ortsbürger einkaufen.

Das Haus Fürstenberg musste sich verpflichten, 50 Prozent des Wege-Unterhaltungsaufwands zu leisten. Bachzimmern sollte in von zehn Jahren mit Strom versorgt werden. Diese Verpflichtung gelte so lange nicht, als nicht die Bewohner von Bachzimmern Dreiviertel des Bauaufwandes durch Sonderbeiträge aufbringen. Gleiches wurde für die Wasserversorgung angeordnet.