Jutta Freudig

Die Impfungen in der Halle sollen spätestens am 15. Januar beginnen, der Aufbau der räumlichen Infrastruktur soll noch vor dem Jahreswechsel abgeschlossen werden. Wie Landrat Stefan Bär informierte, wird Kreisbrandmeister Andreas Narr den Aufbau des Zentrums verantworten. Die technische Ausstattung im Bereich IT und weitere Ausrüstung wird durch das Land gestellt und soll ab dem 4. Januar angeliefert werden.

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Bär sagte: „Inzwischen wurde ein dreiköpfiges Leitungsteam zusammengestellt, dem Michael Schipulle, früherer langjähriger Ärztlicher Direktor im Klinikum Tuttlingen, Bernhard Flad, langjähriger ehemaliger Vorsitzender des DRK-Kreisverbandes und Jürgen Zeller, Zweiter stellvertretender Kreisbrandmeister, angehören“. Die Führungsgruppe ist beim Landratsamt im Dezernat des Ersten Landesbeamten Stefan Helbig zugeordnet.

Gespräche mit 45 Ärzten im Kreis

Die Kassenärztliche Vereinigung des Landes und die Landesärztekammer sind verantwortlich für die Gewinnung des medizinischen Fachpersonals. Mit 45 Ärzten aus dem Kreisgebiet hat der Landkreis bereits ein Gespräch geführt. Man sei auf positive Einstellung gestoßen, auch was die Impfungen in den Pflegeheimen angeht, so Bär. Pro Schicht werden in der Kreissporthalle und bei den geplanten, drei mobilen Impfteams sieben Ärzte, neun Verwaltungsleute sowie Security und Reinigungskräfte aktiv sein. Bär: „Wir rechnen mit 20 bis 25 Personen in jeder Schicht.“

Drei neue Todesfälle

Was die aktuelle Corona-Entwicklung angeht, ist laut Bär keine Entspannung in Sicht. Am Donnerstag gab es kreisweit 52 neue mit Covid Infizierte und drei neue Todesfälle an oder mit dem Virus, insgesamt sind es damit 62 Verstorbene. Die Inzidenz betrug am Donnerstag 238,9. Landesweit liegen zwölf Landkreise bei einem Wert von über 200, zwei sogar über 300. In der Klinik werden 26 infizierte Patienten behandelt, darunter auch mehrere junge. Vier (37,54, 58 und 78 Jahre) liegen auf der Intensivstation. Die vom Landkreis Tuttlingen erlassene Allgemeinverfügung läuft zum 20. Dezember aus. Ab diesem Zeitpunkt gelten kreisweit die vom Land erlassenen Restriktionen.