Schonach – Die Grundsteuer muss aufgrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 angepasst werden. Der Landtag Baden-Württembergs hatte 2020 ein neues Grundsteuergesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Dadurch kommt es auch in Schonach zu erheblichen Veränderungen.

Kämmerer Steffen Dold führte im Gemeinderat die Situation aus. Bisher lagen die Einnahmen der Gemeinde bei der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) bei rund 33.000 Euro, bei der Grundsteuer B (Bauland) bei rund 591.000 Euro. Was sich bei der Grundsteuer A konkret bei der Bewertung der einzelnen Grundstücke ändern wird, sei für die Gemeindeverwaltung schlichtweg nicht nachvollziehbar, da zur Beurteilung die notwendigen Daten fehlen würden. Diese lägen beim Finanzamt, erklärte Dold. Aktuell seien vom Finanzamt rund 60 Prozent der Grundstücke bewertet und die Daten an die Gemeinde übermittelt worden.

Bisher beliefen sich die Messbeiträge auf 5504,78 Euro, der Hebesatz lag bisher bei 400 vom Hundert. Nach neuem Recht würden die Messbeträge bei 4413,38 Euro liegen. Um die Aufkommensneutralität zu erreichen, müsste der Hebesatz auf 500 angehoben werden. Es kommt zu einer kompletten Neubewertung und einer enormen Verschiebung. Bei einigen Grundstücken sinkt die Steuerlast um 400 bis 600 Euro, bei anderen steigt sie um denselben Betrag. Allerdings könnten sich aufgrund der aktuell niedrigen Rückläuferquote seitens des Finanzamts die Hebesätze noch ändern.

Bei der Grundsteuer B wurden früher sowohl das Grundstück als auch die tatsächlich vorhandene Bebauung berücksichtigt. Künftig haben hingegen lediglich die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert Einfluss. Mittlerweile wurden rund 95 Prozent der Grundstücke bewertet und an die Gemeinde übermittelt. Nach altem Recht beliefen sich die Messbeträge für diese Grundstücke auf 140.335,18 Euro, der Hebesatz lag bei 400 vom Hundert. Nach neuen Recht lägen die Werte nun bei 95.857,32 Euro, die Hebesätze müssten rein rechnerisch auf rund 585 vom Hundert angehoben werden.

Nach Auffassung der Verwaltung sollten die noch ausstehenden Grundstücksbewertungen tendenziell eher zu einem geringeren Hebesatz führen, weshalb der Satz von 580 vom Hundert ausreichen sollte. Insgesamt könne festgestellt werden: Die Grundsteuer für Firmen- und Geschäftsgrundstücke sinke, die für unbebaute Grundstücke steigt, große Grundstücke mit tendenziell alter Bebauung werden teurer, kleine Grundstücke mit tendenziell junger Bebauung günstiger, ebenso wie Miteigentum an Großobjekten.

Dold wies darauf hin, dass bei der Anpassung eine Aufkommensneutralität beachtet werden müsse. Die Gemeinde soll nicht mehr aber auch nicht weniger Grundsteuer einnehmen als zuvor. Da die Gemeinden angehalten sind, die Hebesätze entsprechend anzupassen, komme es zu einer reinen Umverteilung – es wird Gewinner und Verlierer geben. Auf die Bewertungsgrundlagen habe die Verwaltung keinen Einfluss. Prinzipiell bestünde noch die Möglichkeit einer Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke. In Schonach betreffe dies rund 100 Grundstücke, deren Anteil manuell ermittelt werden müsste. Doch durch die Reform würden diese Grundstücke schon höher belastet.

Der Gemeinderat stimmte geschlossen dem Vorschlag der Verwaltung zu einem Hebesatz von 500 für die Grundsteuer A und 580 für die Grundsteuer B zu. Der Grundsteuer-Hebesatz bleibt bei 340. Eine Grundsteuer C wird nicht eingeführt.