Martin Himmelheber

Zum Schluss ging dann doch alles ganz rasch: Im Prozess um einen nicht gelieferten, aber bezahlten Strandkorb verurteilte der Oberndorfer Amtsgerichtsdirektor Wolfgang Heuer einen Schramberger Geschäftsmann zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen je 40 Euro. Er habe sich des Betrugs schuldig gemacht, weil er nicht sicher wissen konnte, dass er den Auftrag auch erfüllen würde. Seine Verhaltensweise sei kriminell, und man dürfe die Auswirkungen nicht unterschätzen, die jemand anrichte, wenn er seine Schulden nicht bezahle. Die Gläubiger seien "von betrügerischen Verhaltensweisen oft hart betroffen."

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Am ersten Verhandlungstag Anfang April hatte eine Dunninger Unternehmerin berichtet, sie habe für einen beim Angeklagten Ende Februar 2018 bestellten Strandkorb insgesamt 1600 Euro angezahlt, bis Juli aber nicht erhalten sondern immer nur Ausflüchte gehört. Daraufhin habe sie den Auftrag storniert und ihre Anzahlung zurückverlangt, aber nichts bekommen.

Weil unklar war, ob der Angeklagte, wie er behauptet hatte, das Geld der Kundin an die Strandkorblieferantin weiter geleitet hatte oder nicht, hatte Richter Heuer nachermitteln lassen. Die Lieferantin aus dem hohen Norden war zwar als Zeugin nicht erschienen, hatte aber in einer Mail an das Gericht erklärt, sie habe mit dem Angeklagten nach einigen schlechten Erfahrungen nur noch gegen Vorkasse Geschäfte gemacht. Für den besagten Strandkorb sei kein Geld eingetroffen, deshalb habe sie diesen auch nicht ausgeliefert. Und weiter: "Er schuldet mir immer noch Geld. Ich möchte mit solchen Menschen nichts mehr zu tun haben."

Anzahlung bleibt verschwunden

Im Folgenden behauptete der Angeklagte, er habe das Geld überwiesen, von seiner Bank auch die entsprechenden Kontoauszüge angefordert, diese aber bis heute nicht erhalten. In den Eingangsbestätigungen der Lieferfirma sind zwar im Mai 2018 Zahlungseingänge des Angeklagten verzeichnet, aber nicht für den in Frage stehenden Strandkorb, für den er Anfang März das Geld erhalten hatte.

Richter Heuer drohte, er werde der Sache auf den Grund gehen und die Lieferantin 900 Kilometer anreisen lassen. Auch die Kontoauszüge werde er beschaffen. "Sie waren völlig überschuldet", redete er dem Angeklagten ins Gewissen. "Es könnte doch sein, dass da das Geld der Kundin verschwunden ist." Der Angeklagte mutmaßte, es könnte bei den Rechnungen eine Nummer verwechselt worden sein.

Einen tiefen Einblick in die Finanzsituation des Geschäftsmannes und seiner Ehefrau erlaubte die Vernehmung eines Gerichtsvollziehers. Ungefähr 60 Vollstreckungsaufträge habe er in der Zeit vom 1. Januar 2016 bis 31. März 2019 gegen den Angeklagten vorliegen. Gesamtsumme: etwa 150 000 Euro. Bei der Ehefrau des Angeklagten gehe es gar um 70 Vollstreckungsaufträge in Höhe von rund 155 000 Euro offen seien. Ob er Fälle mit ähnlich vielen Vollstreckungsaufträgen habe, wollte Heuer wissen. Er kenne keinen.

Privatinsolvenz angestrebt

"Wie können Sie ein Geschäft betreiben, wenn Sie so überschuldet sind", fragte Heuer. "Indem man versucht, mit dem verdienten Geld die Schulden zu bedienen", war die Antwort des Angeklagten. Doch das ging gründlich schief, zuletzt mussten die beiden einen Pachtvertrag für eine Gaststätte aufgeben. Seit Ende 2018 arbeitet der gelernte Kaufmann wieder im Angestelltenverhältnis bei einer Firma und zieht "am Bodensee eine Shopping Mall hoch."

Wie das denn nun war mit dem Strandkorb, ob er wirklich die Zeugin aus dem Norden einbestellen soll, fragte Richter Heuer. "Das wird dann ins Urteil eingepreist, wenn es sinnlos war", machte er die Konsequenzen deutlich. "Ob ich das gezahlt habe, weiß ich nicht", kam nach einigen Hin und Her über die Lippen des Angeklagten. Als "halblebiges Geständnis" hat Heuer das später gewertet.

Er hielt dem Mann, der nach eigener Aussage von der Hand in den Mund lebt, eine Privatinsolvenz anstrebt und der betrogenen Kundin noch keinen Cent zurückgezahlt hat, vor, dass seine Frau ein Apartment für vier Personen in Galtür gebucht habe. Anzahlung: 900 Euro. "Der Urlaub wird von meiner Schwiegermutter bezahlt", entgegnete der Angeklagte. "Das würden Sie doch auch annehmen."

Schließlich beschrieb der Angeklagte noch seine persönlichen Verhältnisse einschließlich der Pleite seiner Ladenbaufirma, die ein verunglücktes Geschäft mit einem Kreuzfahrtschiff und ein Projekt auf dem Berliner Flughafen ausgelöst hätten. Heuer erwähnte auch die beiden Vorstrafen wegen Betrugs und schloss die Beweisaufnahme.

Das Plädoyer des Staatsanwalts war kurz. Der Angeklagte habe 1600 Euro kassiert, den Strandkorb aber nicht geliefert. Der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass er die Anzahlung nicht leisten kann und er habe den Strandkorb nicht bezahlt. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen je 40 Euro.

Nach wenigen Minuten hatte der Richter das Urteil. In der Begründung machte er klar, dass es "hochgefährlich ist, wenn man sich mit solchen Schulden selbständig macht." Die Geldstrafe sei maßvoll, es hätte bei den Vorstrafen auch höher ausfallen oder sogar eine kurze Haftstrafe geben können. Es verwundere ihn auch, dass der Angeklagte jetzt in Skiurlaub gehe. "Sie geben Geld aus, statt Schulden zurückzuzahlen."