Von einem Zufallstreffer der Polizei spricht die Pressesprecherin des Landgerichts Konstanz, die Richterin Mirja Poenig. Denn es muss sich am 15. Mai einer Polizeistreife ein ungewöhnliches Bild geboten haben. Mit einem frisierten, sprich technisch manipulierten E-Scooter überholte der damals 23-jährige Angeklagte das fahrende Polizeiauto.

Amtsgericht verfügt Durchsuchungsbeschluss

Der Roller-Fahrer wurde kontrolliert. Nachdem dieser freimütig eingeräumt hatte, bei sich zuhause Drogen zu lagern, verfügte das Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss. Das Ergebnis handelte 23-Jährigen, der auf der Baar wohnt, ein Verfahren vor dem Landgericht Konstanz ein, das am Dienstag, 21. November, 10 Uhr, eröffnet wird.

Laut Mitteilung des Landgerichts befanden sich in der Wohnung des Angeklagten 949 Gramm Marihuana, 65 Gramm Haschisch, 74 Gramm Amphetamin und drei Gramm Kokain gewesen zu sein. Ein Teil des Rauschgiftes soll zum Eigenkonsum, ein anderer Teil zum gewinnbringenden Verkauf gewesen sein.

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Angeklagt wird der junge Mann sogar wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Das definiert sich mit den weiteren in der Wohnung gefundenen Waffen. Protokolliert sind fünf Schlagringe, ein Wurfstern, ein Schlagstock, fünf Klappmesser, vier Einhandmesser, drei Butterflymesser, zwei Armbrüste, zwei Schleudern, fünf Dolche, drei Äxte und drei Macheten.

Arsenal umfasst 34 Waffen

In Summe 34 Waffen, die in Besitz des Angeklagten gewesen seien. Die Waffen habe er gehabt, um sich im Falle auftretender Schwierigkeiten etwaiger Angriffe seiner Geschäftspartner zu erwehren.

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Vorgeworfen wird dem Angeklagten überdies das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Am bewussten 15. Mai sei er mit einem E-Scooter unterwegs gewesen, an dem unzulässigerweise technische Veränderungen vorgenommen wurden. Statt 25 Stundenkilometer fuhr er fast doppelt so schnell. Die insoweit für das Fahren des Scooters erforderliche Fahrerlaubnis soll der Angeklagte laut Gericht nicht besitzen.