Spontanaktionen von Landwirten an Zentral- und Auslieferungslagern von verschiedenen Discounter meldet die Polizei aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Bis zu 30 Traktoren dabei

In Tuningen und Donaueschingen behinderten demnach in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag bis zu 30 Traktoren die Zufahrtswege und Einfahrten von Logistikzentren. Dadurch sei es zum Teil zu Problemen bei der Warenanlieferung gekommen.

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Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, „dass solche unangemeldeten Aktionen oder Blockaden Konsequenzen nach sich ziehen können“.

Das gelte insbesondere dann, wenn solche Aktionen die Grundrechte Dritter beeinträchtigen oder deren Schutzgüter bedrohen. Dann könne der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegen.

Obendrein Schadensersatzforderungen möglich

Darüber hinaus können Geschädigte auch selbst Regressansprüche an die Teilnehmer solcher Blockaden stellen, wenn durch solche Blockaden ein Schaden entstanden ist.