Mit einem blauen Auge davon gekommen ist eine knapp 30 Jahre alte Frau aus St. Georgen vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen, die nicht nur selbst von Drogen abhängig ist, sondern sich auch als Dealerin betätigt hat.
Sie wurde zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Im Eimer versteckt
Bei einer Hausdurchsuchung hatten die von Streifenpolizisten unterstützten Kripobeamten eine nicht geringe Menge an Drogen gefunden, wobei die etwa 900 Gramm Marihuana, die in einem Eimer versteckt waren, den Ausschlag gaben, um die Frau vor Gericht zu zitieren und am Ende einer längeren Verhandlung auch zu verurteilen.
Zu viel für den Eigengebrauch
Allerdings fiel die Strafe trotz der relativ hohen Menge an Drogen moderat aus. „Das ist zu viel um es als Eigenverbrauch zu deklarieren“, sagte Richter Christian Bäumler, der mit zwei Schöffen die Verhandlung führte.
Da die geständige Angeklagte aber unter einer mehr als schwierigen Kindheit litt – „der Stiefvater hat mich ständig geschlagen“ – und sie bisher nicht gegen das Gesetz verstoßen hatte, stimmte selbst der Staatsanwalt einer Bewährungsstrafe zu.
120 Arbeitsstunde zusätzlich zu leisten
Zuvor hatte er allerdings deutlich gemacht, dass er ein Strafmaß unter einem Jahr Gefängnis nicht akzeptieren würde. Der Kripobeamte, der als Zeuge geladen war, bescheinigte der Frau allerdings auch, dass diese sich sehr kooperativ verhalten hätte.
Zu dem geforderten Strafmaß kam es auch, ein Bewährungshelfer wird der Frau an die Seite gestellt und sie ist verpflichtet, eine Therapie zu machen. Nach dieser Therapie sind außerdem 120 Arbeitsstunden in einer sozialen Einrichtung abzuleisten. Sichtlich erleichtert verlies die Frau den Gerichtssaal.