St. Georgen Der Gemeinderat St. Georgen wird in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. März, unter anderem über eine Kostenbeteiligung für Schulbau und Sanierung von Schulen der Stadt Villingen-Schwenningen beraten. Gleichzeitig soll im Gegenzug über eine Kostenbeteiligung von Umlandgemeinden an der Sanierung von St. Georgener Schulen diskutiert werden.

Im Sommer vergangenen Jahres hat die Stadt Villingen-Schwenningen die Umlandgemeinden darüber informiert, dass sie beabsichtigt, umliegende Gemeinden auf freiwilliger Basis anteilig an den Kosten für Sanierung an Schulgebäuden zu beteiligen. Die Aufteilung der Kosten soll über den Anteil der auswärtigen Schüler erfolgen, die die Schulen in VS im Schuljahr 2023/24 besuchten.

So betragen die Kosten für die Sanierung des Gymnasiums am Romäusring in VS-Villingen rund 1,715 Millionen Euro. Die Investitionen an der Sprachheilschule betragen rund 6,6 Millionen Euro. Im Zeitraum des Schuljahres 2023/24 besuchten demnach vier Schüler aus St. Georgen das Romäus-Gymnasium und drei Schüler die Sprachheilschule.

Entsprechend eines Kostenschlüssels soll die Stadt 4596 Euro für die Schüler am Romäusgymnasium sowie 35.605 Euro für die drei Schüler der Sprachheilschule an die Stadt Villingen-Schwenningen bezahlen. In Summe müsste die Stadt sich demnach mit 40.200 Euro an der Sanierung der beiden Schulgebäude in Villingen-Schwenningen beteiligen.

Der Beschlussvorschlag St. Georgens deutet nun an, dass sich die Stadt dazu bereit erklärt, sich mit der geforderten Summe an der Sanierung der Villinger Schulgebäude zu beteiligen. Diese Zustimmung erfolgt nicht uneigennützig. Im Gegenzug möchte nämlich auch die Verwaltung, dass sich die Umlandgemeinden, deren Schüler eine der St. Georgener Schulen besuchen, ebenfalls an den Kosten für die anstehenden Sanierungen der Schulgebäude beteiligen.

Demnach beträgt der Anteil auswärtiger Schüler an der Robert-Gerwig-Schule elf, an der Realschule 43 und am Thomas-Strittmatter-Gymnasium 27 Prozent. An der Robert-Gerwig-Schule werden in diesem Jahr Brandschutzmaßnahmen sowie teilweise Ertüchtigung der Elektrik ausgeführt. Laut Vorlage stehen die genauen Sanierungskosten noch nicht fest. Erst wenn diese kalkuliert sind, kann der genaue Anteil für die betreffenden Kommunen errechnet und dann ebenfalls die Freiwilligkeitsphase eröffnet werden. Darüber soll in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen beraten werden.

Rechtlicher Hintergrund: Gemäß Paragraf 31 Absatz 1 Schulgesetz für Baden-Württemberg vom 1. August 1983, zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2025, können Gemeinden, Zweckverbände, Landkreise und Regionalverbände mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde zur gemeinsamen Erfüllung der ihnen als Schulträger obliegenden Aufgaben Schulverbände bilden oder öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen. Sie sind hierzu verpflichtet, wenn die oberste Schulaufsichtsbehörde feststellt, dass ein dringendes öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Die Kommunen können zunächst auf freiwilliger Basis zur Kostenbeteiligung aufgefordert werden. Verschließen sich Kommunen der Freiwilligkeit, kann das Kultusministerium auf Antrag feststellen, ob es sich um ein sogenanntes dringendes öffentliches Bedürfnis handelt und kann die jeweiligen Umlandgemeinden zur Bezahlung solcher Forderungen verpflichten.