St. Georgen (pm/rob) Die Bundestagswahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar, statt. Die Vorbereitungen in den Städten und Gemeinden laufen auf Hochtouren. Wie die Stadt St. Georgen informiert, werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 20. Januar zugestellt. Die Bürger können dann auch Briefwahl beantragen. Die Briefwahlunterlagen sollen ab dem 10. Februar bei den Kommunen vorliegen.

Die Stadtverwaltung St. Georgen bittet die Bürger, folgende Hinweise zu beachten: Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23. November 2024, in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung eingetragen, in der sie am 12. Januar bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar vom Rechenzentrum gedruckt und durch die Deutsche Post AG zugestellt. Somit können alle Wahlberechtigten ab der vierten Kalenderwoche, also ab dem 20. Januar, mit dem Erhalt der Wahlberechtigung rechnen.

Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, soll sich nach Aussage der Stadtverwaltung mit dem Einwohnermeldeamt/Wahlamt im Rathaus in Verbindung setzen. Von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar, besteht zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung St. Georgen, Hauptstraße 9, Einwohnermeldeamt (Zimmer 002), Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen.

Die Briefwahlmöglichkeit

Weiterer Hinweis der Stadt: Wer persönlich nicht an der Wahl in seinem Wahlbezirk oder Wahlraum teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Wahlschein kann auch ohne Verwendung dieses Vordrucks persönlich – nicht telefonisch –, schriftlich, elektronisch (Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des unterzeichneten Wahlscheinantrages an die Stadtverwaltung St. Georgen im Schwarzwald gestellt werden.

Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Auf der Homepage der Stadt (www.st-georgen.de/wahlen) ist ein Link zur Beantragung der Briefwahl hinterlegt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich zudem ein QR-Code für die Online-Beantragung.

Wahlscheinanträge können bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr, bei der Stadtverwaltung, Hauptstraße 9, Einwohnermeldeamt, Zimmer 002, 78112 St. Georgen, gestellt oder elektronisch beantragt werden. Bei elektronischer Beantragung ist zu beachten, dass die Briefwahlunterlagen dem Antragsteller noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr gestellt werden.

Die Briefwahlunterlagen stehen den Gemeinden ab der siebten Kalenderwoche, also ab dem 10. Februar, zur Verfügung und können erst ab diesem Zeitpunkt versendet werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder bei persönlicher Antragstellung sofort ausgehändigt. Aufgrund rechtlicher Fristen wird der Briefwahlzeitraum auf etwa zwei Wochen begrenzt sein.

Das Einwohnermeldeamt der Stadt wird mit entsprechenden Wahlkabinen ausgestattet sein, um die Briefwahl bei persönlicher Beantragung direkt vor Ort vorzehmen und die ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben zu können. Ansonsten müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar, bis 18 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung vorliegen. Briefwähler werden gebeten, beim Versand die Postlaufzeit zu beachten, so die Stadtverwaltung.