Etliche Tennenbronner Bürgerinnen und Bürger haben ihn gewünscht: einen Fußgängerüberweg, umgangssprachlich Zebrastreifen, in der Hauptstraße, um die L175 nahe dem Josefshaus gefahrlos überqueren zu können. Konrad Ginter vom Fachbereich Umwelt und Technik erläuterte die nun entstandene Situation, nachdem der Überweg abgelehnt wurde.
Es ist eine längere Geschichte, denn im landesweiten Aktionsprogramm „Sichere Straßenquerung – 1000 Zebrastreifen für Baden-Württemberg“ wurde die Ortsdurchfahrt in Tennenbronn begutachtet, so Ginter. Damals wurde es für möglich gehalten, im Bereich des Fußweges zur Löwenstraße einen zusätzlichen Fußgängerüberweg zu schaffen. Was daraufhin folgte, ist der in Deutschland übliche Genehmigungsablauf. Daran beteiligt waren bei Ortsterminen der Straßenbaulastträger, die Polizei und Verkehrsbehörde. Der ausgewählte Standort galt als einzig möglicher. Als Vorgaben werden die Erkennbarkeit, die Haltesichtbarkeit, die Gehwegbreiten und schutzbedürftige Personen genannt.
Wie Ginter ausführte, war der Wunsch vorhanden, den Fußgängerüberweg näher zum Josefshaus zu bringen. Das war laut den Straßenbaubestimmungen nicht möglich, da an der geplanten Stelle die Einsehbarkeit auf den Fußgängerüberweg durch den Kurvenbereich der L175 eingeschränkt ist.
Die naheliegende Verbindung über eine Treppenanlage zur Löwenstraße wurde daraufhin in Betracht gezogen. „Von der Richtlinie her gibt der Fußgängerüberweg vor, dass 1,5 Meter aus Fahrtrichtung der Beleuchtungsmast stehen muss“, gab Konrad Ginter an. Nun ist die Situation so, dass der rechts und links liegende Gehweg auf privatem Grund liegt. Dazu würden am vorgesehen Ort zwei Stellplätze verloren gehen. Ortsvorsteher Manfred Moosmann wurde beauftragt, die Eigner zu kontaktieren. Die Gespräche führten nicht zum Erfolg, sodass keine Zustimmung im Abschluss vorlag. Von rechtlichen Schritten wolle man absehen, sagten Ginter und Moosmann.