Im Landkreis Tuttlingen sinkt der Inzidenzwert weiter deutlich. Bereits am18. Juni konnte die Öffnungsstufe 2 in Kraft treten. Für die Bürger des Landkreises gelten seither zahlreiche Lockerungen, die spätestens ab morgen, dem 22. Juni und noch einmal am 23. Juni, um weitere Lockerungen ergänzt werden. Aufgrund massiv fallender Zahlen kann der Landkreis Tuttlingen heute die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen und bereits morgen die Unterschreitung des Wertes von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bekannt geben.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen, dass Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten erlaubt sind. Kinder dieser Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten hinzustoßen, sodass kleinere Kindergeburtstage wieder möglich sind.

Für den Einzelhandel entfällt generell die Testpflicht. Diese war vorab unter bestimmten Voraussetzungen noch Pflicht. Hinzu kommt, dass neben den Öffnungsschritten 1 und 2 auch Öffnungsschritt 3 gilt. So dürfen unter anderem gastronomische Betriebe, darunter auch Shisha- und Raucherbars, zwischen 6 Uhr und 1 Uhr geöffnet haben. Für Archive, Büchereien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen gilt, dass diese ohne weitere Auflagen öffnen dürfen.