Unterkirnach – Die Reform der Grundsteuer hat in der Gemeinde Unterkirnach vor allem für die Eigentümer großer Grundstücke negative Folgen. Von der Steuerreform profitieren werden die Besitzer von Eigentumswohnungen. Entsprechend der Vorgabe des Gesetzgebers wurden jetzt auch für Unterkirnach durch den Gemeinderat neue Hebesätze festgelegt. Sie gelten ab dem kommenden Jahr.

Unter der Maßgabe, dass es insgesamt nicht zu höheren Einnahmen aus der Grundsteuer kommen soll, berechnete Kämmerer Bastian Pfliegensdörfer die neuen Hebesätze. Demnach wird der Hebesatz für die Grundsteuer A, die landwirtschaftlichen Grundstücke, künftig bei 410 von Hundert liegen.

Berücksichtigt dabei ist, dass die landwirtschaftlichen Hofstellen künftig nicht mehr in der Grundsteuer A, sondern in der Grundsteuer B enthalten sind, Landwirte aber in Summe nicht höher belastet werden sollen. Für die Grundsteuer A bedeutet das aber auch, dass weniger Messbetragsvolumen mit einem höheren Hebesatz ausgeglichen werden muss. Das ist bei der Festlegung des neuen Satzes berücksichtigt.

Für die Grundsteuer B wird der neue Hebesatz bei 510 von Hundert liegen. Damit liegt Unterkirnach im Hebesatzkorridor von 470 bis 520 von Hundert für die Grundsteuer B, den das Finanzministerium veröffentlicht hat.

Um die Folgen der neu beschlossenen Hebesätze zu verdeutlichen, machte Kämmerer Bastian Pfliegensdörfer verschiedene Beispielsrechnungen auf. Um 167 Prozent steigt demnach für den Eigentümer eines Einfamilienhauses auf einem 1200 Quadratmetergroßen Grundstück am Sommerberg die Grundsteuer. Hat er bislang 327 Euro bezahlt, sind es künftig 872 Euro.

Sogar um 1760 Prozent steigt die Steuer für den Eigentümer eins 600 Quadratmeter großen Grundstücks im Marbental von 31 Euro auf 579 Euro. 69 Prozent weniger muss dagegen der Eigentümer einer Wohnung im Marbental bezahlen. Bislang waren das 265 Euro. Künftig sind es 82 Euro., die fällig werden.