Manche Dinge in Villingen-Schwenningen dauern etwas länger. Im Jahr 2017 hat der Gemeinderat beschlossen, die Schwenninger Fußgängerzone um ein Teilstück der Friedrich-Ebert-Straße zu erweitern. Es handelt sich um eine Seitenstraße der Fußgängerzone. Doch passiert ist bis heute nichts. Das soll sich jetzt auf Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion bald ändern.
Autoverkehr quert Fußgängerzone
Die Umwidmung der Friedrich-Ebert-Straße im Abschnitt zwischen Kronenstraße und Jakob-Kienzle-Straße als Fußgängerzone verfolgt vor allem das Ziel, den Durchgangsverkehr, der die Hauptachse der Fußgängerzone „In der Muslen“ durchschneidet, aus diesem Bereich zu entfernen. Die Autos sollen raus aus der Friedrich-Ebert-Straße. Dadurch sollte die Aufenthaltsqualität verbessert, die Verkehrssicherheit erhöht und die Attraktivität für die Außengastronomie gesteigert werden.

Allerdings wurde das Vorhaben aus finanziellen und technischen Gründen immer wieder zurückgestellt. Im Februar 2025 hat die CDU-Fraktion beantragt, es endlich zeitnah umzusetzen. Die Fraktion argumentiert, dass für diese Maßnahme keine gravierenden baulichen Veränderungen erforderlich seien und daher problemlos finanziert werden könne.
Das müsste alles umgebaut werden
In der Sitzung vom 29. April wurde der CDU-Antrag nun im Technischen Ausschuss diskutiert. Seitens des städtischen Tiefbauamts wurde darauf hingewiesen, dass bei einer baulichen Umgestaltung in eine Fußgängerzone die Erneuerung der Abwasserkanalisation in der Ebert-Straße nötig sei.
Außerdem seien Umbaumaßnahmen erforderlich, um die Zufahrt in die Fußgängerzone als Konsequenz aus den jüngsten Amokfahrten in anderen deutschen Städten zu schützen. Hierzu gibt es inzwischen ein „Zufahrtsschutzkonzept“ der Stadt.
Am Ende stimme eine breite Mehrheit im Ausschuss dafür, die Eingliederung der Friedrich-Ebert-Straße in die Fußgängerzone voranzutreiben.

Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung zum einen, das Projekt unter Berücksichtigung des vorliegenden
Zufahrtschutzkonzeptes sowie der notwendigen Kanalerneuerung und weiterer Änderungen zu überarbeiten und die Ausarbeitung den Gemeinderatsgremien zur Beratung und Priorisierung vorzulegen.
Außerdem wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Umwidmung der Straße einzuleiten, um die Maßnahme vorerst ohne größere bauliche Eingriffe noch 2025 umzusetzen.