Oh je, was ist denn das hier? Fällt da vielleicht bald was runter? Diese oder ähnliche Fragen stellt sich derzeit so mancher Passant in der Niederen Straße. Der Grund: Haus Nummer 26 mutet, zumindest äußerlich, äußerst sanierungsbedürftig an.
An mehreren Stellen wurde großflächig Putz entfernt und das grobe Mauerwerk kommt zum Vorschein. Sockel und die Einfassungen der Fenster wirken, als ob hier Arbeiten begonnen und dann einfach nicht weitergeführt wurden. Der kleine Erker im oberen Stock des gelb-braunen Gebäudes ist bereits durch Holzstützen gesichert. Darauf haben Unbekannte Schmierereien hinterlassen – sozusagen das i-Tüpfelchen des trostlosen Anblicks mitten in der großen Villinger Einkaufsstraße, die doch eigentlich ein Aushängeschild der Stadt sein soll.
Auch der Stadtverwaltung ist dies offenbar ein Dorn im Auge. Pressesprecherin Madlen Falke bestätigt, dass die Stadt VS bereits in Kontakt mit dem Bauherren stehe. „Wir sind dran, die Dinge gemeinsam mit dem Bauherren besser voranzubringen“, erklärt sie. Es habe bereits Überprüfungen gegeben, auch „bauordnungsrechtliche Maßnahmen“ laufen laut Falke. Unter anderem gehe es bei dem Gebäude auch um den Denkmalschutz. „Es ist klar, der aktuelle Zustand kann so nicht bleiben“, betont die Stadt-Sprecherin.
Seine Pläne? Dazu sagt der Bauherr nichts
Den Bauherren selbst hat der SÜDKURIER telefonisch erreicht. Er wollte sich jedoch nicht zu dem Zustand des Gebäudes und möglichen Sanierungsplänen äußern.

Doch darf die Stadt sich beim Zustand eines privaten Gebäudes eigentlich überhaupt einmischen? Das Gebäude steht an der Niederen Straße an einer sehr exponierten Lage. „Es ist natürlich klar, dass wir nicht bei jedem Haus eingreifen können, das nicht so hübsch daherkommt“, sagt Madlen Falke. Grundsätzlich genieße privates Eigentum sehr hohen Schutz.

Ist jedoch Gefahr im Verzug, habe die Stadt durchaus Möglichkeiten, um einzugreifen und könne verfügen, dass Missstände beseitigt werden. Auch Sicherungsmaßnahmen oder Sperrungen könnten angeordnet werden, so Falke. Als Beispiel nennt sie die Schwenninger Sturmbühlstraße, wo nach unsachgemäßen Baggerarbeiten des Hausbesitzers ein Baustopp und eine Aufschüttung der Baugrube veranlasst wurden.