Ein Fall von Diebstahl, Behinderung von Rettungskräften und Hausfriedensbruch sowie Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss in Tateinheit mit Belästigung wurde am Amtsgericht Villingen verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft warf dem etwa 25-Jährigen Angeklagten unter anderem vor, im Februar dieses Jahres eine Flasche Whiskey in einer Edeka-Filiale im Kreisgebiet entwendet zu haben.
Angeklagte bedroht Supermarkt-Mitarbeiter
Als ein Supermarkt-Mitarbeiter ihn dabei erwischt habe, habe der Angeklagte diesen bedroht. Daraufhin wurde Anzeige erstattet und ein Hausverbot erteilt. Trotz dieses Hausverbotes sei der Beschuldigte mehrfach erneut in der Edeka-Filiale aufgetaucht.
Im April diesen Jahres habe der Angeklagte dann ein Team von Rettungskräften belästigt, das einen Herzinfarktpatienten behandelte. Er habe Hilfe wegen eines verlorenen Schlüssels erbeten und sei handgreiflich geworden, als ihm diese verweigert wurde.
Alkoholisiert und unter Drogen durch einen Park gefahren
Ebenfalls im April diesen Jahres sei der Angeklagte alkoholisiert und unter Einfluss von Marihuana mit seinem Auto durch einen Stadtpark gefahren und habe dort eine Frau belästigt, welcher er sich laut eines Gerichtsentscheides nicht nähern durfte.
Anschließend wurden die zahlreichen Vorstrafen des Angeklagten verlesen, welcher seit 2017 mehrfach wegen ähnlich gelagerten Delikten in Erscheinung getreten war.
Im Anschluss daran unterbrach Richter Christian Bäumler die Verhandlung und beriet sich mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Nach etwa zehn Minuten wurde verkündet, dass man zusätzlich zu einem entsprechenden Urteil auf einer Suchttherapie und die Ableistung von 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit bestehe.
Eine Ermahnung des Richters
Richter Bäumler ermahnte den Angeklagten, sich an Urteile und Verbote zu halten, da ihm sonst bei weiteren Vergehen auf jeden Fall eine empfindliche Freiheitsstrafe drohe.
Danach wurde eine Rettungssanitäterin gehört, welche die Vorgänge um die Behinderung und Bedrohung der Rettungskräfte im Detail schilderte.
Der Mann entschuldigt sich bei den Sanitätern
Der Angeklagte entschuldigte sich bei der Sanitäterin und gestand die ihm zur Last gelegten Taten. Die Staatsanwaltschaft beantragte in ihrem Plädoyer eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und riet dem Angeklagten dringend, sein Leben in den Griff zu bekommen.
Die Verteidigung betonte, dass der Beschuldigte seine Taten vollumfänglich eingestanden und sich entschuldigt habe. Er befinde sich also bereits auf dem Weg der Besserung und Umkehr.
Richter Christian Bäumler verurteilte den Angeklagten neben den abgesprochenen Auflagen zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten und zur Übernahme der Verfahrenskosten.