Karl Behrle ist sauer. Stinksauer, genauer gesagt. „Das ist doch moderne Wegelagerei“, schimpft er. Mit der wenig schmeichelhaften Bezeichnung meint der Rentner aus Bad Dürrheim die Geschehnisse rund um den saftigen Strafzettel, der nach einer Behandlung im Schwarzwald-Baar-Klinikum auf ihn wartete.

Seit Jahrzehnten kämpft Karl Behrle mit einer Gehbehinderung, ist deswegen als zu 100 Prozent Schwerbehinderter seit einem Vierteljahrhundert im Besitz einer Parkberechtigungskarte. Damit kann er sämtliche Behindertenparkplätze nutzen – und tut dies auch seit 25 Jahren. Doch ein Erlebnis wie Anfang August am Klinikum hatte er nach eigenen Angaben all die Zeit über noch nie.

Freude über Parkplatz hält nicht lange

Der Bad Dürrheimer hatte an jenem Montag um 11 Uhr einen Termin in der Gefäßchirurige. Pünktlich um 10.45 Uhr stellte er seinen Wagen auf einem der Behindertenparkplätze direkt beim Klinikumsgebäude ab. Dieser ist mit dem großen, weißen Rollstuhlsymbol bemalt und daher für ihn sofort als geeignet erkennbar. „Ich habe mich noch gefreut, dass dort ein freier Platz war“, erinnert sich Behrle.

Was er aber nicht weiß: Hinter den an dem Tag üppig belaubten Ästen vor den Stellplätzen versteckt sich neben dem üblichen Schild für den Behindertenparkplatz ein zweiter Hinweis.

Darauf nämlich, dass erstens eine Parkscheibe benötigt wird und zweitens die Höchstparkdauer dann vier Stunden beträgt.

Von seinem Platz im Rollstuhl sieht der Rentner aber keines der Schilder hoch oben. Als er nach langer Wartezeit im Klinikum fünf Stunden später, um 16.45 Uhr, wiederkommt, findet er das Knöllchen hinter seinem Scheibenwischer. Karl Behrle soll 30 Euro bezahlen.

Karl Behrle hat während einer Behandlung im Schwarzwald-Baar-Klinikum auf einem Schwerbehindertenparkplatz. Das Schild zur ...
Karl Behrle hat während einer Behandlung im Schwarzwald-Baar-Klinikum auf einem Schwerbehindertenparkplatz. Das Schild zur Parkscheiben-Pflicht hat er der gehbehinderte Mann hinter den dichten Blättern nicht gesehen. | Bild: Karl Behrle

Das Schwarzwald-Baar-Klinikum hat die Parkplatzbewirtschaftung schon vor längerer Zeit an den externen Dienstleister PRM Parkraum Management GmbH abgegeben. Dieser sorge für eine regelmäßige Kontrolle, erläutert Sandra Adams, Pressesprecherin des Klinikums.

Die Behindertenparkplätze auf dem Vorplatz könnten mit einer entsprechenden Berechtigung für eine Dauer von bis zu vier Stunden kostenfrei genutzt werden. Dabei müsse eine Parkscheibe ausgelegt werden, erklärt Adams die Rahmenbedingungen.

Kliniksprecherin empfiehlt das Parkhaus

„Auf diese Regelung wird auf der Beschilderung hingewiesen“, so die Kliniksprecherin. Die Behindertenparkplätze auf dem Vorplatz könnten nicht für dauerhaftes Parken genutzt werden können. „Dafür bitten wir um Verständnis“, so Adams. Und: „Wir empfehlen, bei voraussichtlich längerer Parkdauer die Behindertenparkplätze im Parkhaus zu nutzen.“

Karl Behrle gibt zu, dass er sich erst gar nicht nach einem weiteren Schild umgeschaut hat. Schlicht deswegen, weil er keines erwartet hat. „Das kenne ich so nicht, wenn man mit der Parkberechtigungskarte parkt, so etwas habe ich selbst in Großstädten noch nie erlebt“, sagt er.

Bislang habe immer der blaue Ausweis allein ausgereicht, der nur bei sehr starker Gehbehinderung und nach Vorlage von Arztbriefen und Befundberichten ausgestellt wird.

Schild sollte sofort zu sehen sein

Rechtens sei die Sache zwar schon, da hat Karl Behrle sich inzwischen schlau gemacht. Sogar bei der Polizei hat er nachgefragt. „Wichtig ist aber doch, wenn man so ein Schild aufhängt, dass es wenigstens sofort gesehen wird und nicht hinter einem Busch steht“, ärgert sich der Bad Dürrheimer.

„Da wird wissentlich in Kauf genommen, dass man das nicht sieht, zum Nachteil der Patienten“, kritisiert er. Die Höhe der Strafe sei mit 30 Euro „einfach Abzocke pur“.