In den frühen Morgenstunden fährt die Polizei zunächst mit einem Streifenwagen los. Der Grund für den Einsatz am 31. Mai 2023: Den Beamten ist eine Ruhestörung gemeldet worden. Ein Mann sei alkoholisiert und wutentbrannt. Doch auch nach diesem ersten Besuch der Polizisten kehrt in der Luisenstraße im Konstanzer Stadtteil Petershausen keine Ruhe ein.
Deshalb machen sich mehrere Streifenwagen erneut auf den Weg zum Einsatzort. Dieses Mal wirkt der Mann zunächst ruhig, doch dann versucht er, gemeinsam mit einem weiteren Anwesenden die Polizisten zu provozieren. Er kommt den Beamten bedrohlich nahe und wird daraufhin zurückgestoßen. Dann versucht er, die Einsatzkräfte körperlich anzugreifen, und leistet erheblichen Widerstand.
Die Beamten fixieren ihn und bringen ihn zum Polizeirevier. Auf dem Weg in die Zelle tritt er gezielt gegen die Hüfte eines Polizisten und nimmt Verletzungen in Kauf und muss erneut fixiert werden. Während des gesamten Einsatzes beleidigt und bedroht er die Beamten. Zwei eingesetzte Polizeibeamte bestätigen den Ablauf in ihren Zeugenaussagen beim Gerichtsprozess im August 2025, also mehr als zwei Jahre, nach dem Einsatz.
Angeklagter sitzt derzeit bereits in Haft
Der Mann ist der Justiz seit Langem bekannt: 26 Eintragungen finden sich im Bundeszentralregister, darunter Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Diebstahl und Betäubungsmitteldelikte. Seit Januar 2024 sitzt er wegen Ersatzfreiheitsstrafen in Haft. Im September wolle er in Haft den Realschulabschluss machen und an einem Anti-Aggressions-Training teilnehmen.
Vor dem Konstanzer Amtsgericht – im Prozess wegen tätigen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte – spricht er von einem Alkohol- und Drogenproblem. Nach eigenen Angaben könne er sich nur noch in Bruchteilen an den genauen Tathergang erinnern. Er wisse lediglich noch, dass er nach dieser Nacht Ende Mai in der Zelle aufgewacht sei. Vor Gericht legt er ein Geständnis ab und entschuldigt sich für seine Taten.
Der 28-Jährige wird zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Da die Beamten durch die Angriffe keine dauerhaften Verletzungen davontrugen und das Gericht eine positive Sozialprognose annimmt, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Verteidigung geht nicht in Berufung, damit ist das Urteil rechtskräftig.