Vöhrenbach – Der Gemeinderat von Vöhrenbach hat einen Bauantrag für verschiedene Erweiterungen an einem Wohnhaus in der Morteaustraße vorgelegt bekommen. Allerdings wurden die Elemente zum großen Teil bereits erstellt. Nun bekam der Eigentümer seine Grenzen aufgezeigt. Teilweise waren dafür Befreiungen notwendig. Aber nicht alle Baumaßnahmen wurden genehmigt, bei einer Garage droht sogar der Abriss. Auf Empfehlung der Verwaltung genehmigte der Gemeinderat die geplanten Gauben sowie die bereits geschaffene Erweiterung der Garage auf der Südseite mit Gauben und zusätzlichem Raum im Erdgeschoss. Dies sei ohne Befreiung genehmigungsfähig.
Darüber hinaus waren für den Windfang, einen Abstellraum sowie Balkon und Terrasse eine Befreiung wegen der Überschreitung der Baugrenze notwendig. Auch diese wurde erteilt. Die Überschreitung sei nur geringfügig und wirke sich nicht störend auf das Nachbargrundstück aus. Ebenso habe ein Gartenhaus außerhalb der überbaubaren Grundstücksgrenze in diesem Fall keine städtebaulichen Auswirkungen, so dass der Rat auch hier die Befreiung erteilte. Anders sieht es bei einer bereits errichteten Garage südlich des Gebäudes aus. Zum einen sei bei dieser Garage die Überschreitung der Baugrenze wesentlich. Zum anderen wurde bei der Zufahrt am Haus vorbei teilweise auch das Nachbargrundstück benutzt. Der Nachbar möchte hier aber keine Baulast übernehmen, also keine dauerhafte Genehmigung erteilen. Außerdem widerspreche die Garage den Bauvorschriften, denn Garagen müssten nach dem Bebauungsplan nicht nur innerhalb der Baugrenze, sondern auch innerhalb des Gebäudes errichtet werden. Darüber hinaus sei die Garage ohne Anfrage und Antrag auf Genehmigung bei den Nachbarn oder bei der Stadt gebaut worden. Daher lehnte der Rat die Garage auf Empfehlung der Verwaltung ab. Dies hat voraussichtlich zur Folge, dass durch die Baurechtsbehörde ein Rückbau angeordnet wird – sowohl für die Garage, als auch für die Zufahrt über das Nachbargrundstück.