Die Schweiz setzt schon im ganzen Pandemie-Verlauf auf weniger strenge Corona-Regeln als Deutschland und Baden-Württemberg. Seit Donnerstag, 17. Februar, sind die Unterschiede entlang der Grenze so groß wie schon lange nicht mehr. Welche Regeln jetzt gefallen sind – und welche noch gelten.

Wofür benötige ich in der Schweiz noch einen 3G-Nachweis?

Nirgends, es gibt keine Bundesvorgabe mehr dafür – nicht im Restaurant, nicht im Theater, nicht im Skigebiet, auch nicht bei Veranstaltungen. Einzelne Kantone können jedoch weiterhin eine Nachweispflicht verhängen, wenn sie die Notwendigkeit sehen.

Wo muss ich in der Schweiz noch Maske tragen?

Fast nirgendwo. In Restaurants, Läden, Veranstaltungen und allem vergleichbaren entfällt diese Pflicht. Im öffentlichen Verkehr, also etwa in Bussen und Zügen, bleibt die Maskenpflicht erhalten, hier ist das Enddatum derzeit auf Ende März angesetzt. Auch in medizinischen Einrichtungen, also etwa Heimen und Krankenhäusern, bleibt die Maskenpflicht – wobei die Bewohner von Altenheimen selbst ausgenommen sind.

Was gilt bei privaten Treffen in der Schweiz?

Hier gelten keine Begrenzungen mehr – egal, ob Teilnehmer geimpft sind oder nicht.

Was gilt am Arbeitsplatz in der Schweiz?

Auch am Arbeitsplatz fällt die Maskenpflicht. Die Home-Office-Pflicht hat die Schweiz bereits vor zwei Wochen abgeschafft, jetzt gilt nicht einmal mehr eine Empfehlung. Dennoch können Arbeitgeber weiterhin individuell solche Maßnahmen anordnen.

Muss ich bei der Einreise noch etwas beachten?

Nein, gar nichts. Die Schweiz schafft alle Corona-bedingten Einreiseregeln ab.

Wie ist die Lage in den Schweizer Krankenhäusern?

Die Zahl der Hospitalisierungen und Intensivpatienten ist in der Schweiz zuletzt stabil geblieben oder sogar leicht gesunken. 184 Intensivpatienten mit Corona gibt es derzeit in der Schweiz. Die Inzidenz liegt bei rund 1700, Ende Januar lag sie noch bei knapp 3000.

Was gilt bei der Quarantäne in der Schweiz?

Wer Corona hat, muss weiterhin fünf Tage in Isolation bleiben. „Wenigstens ein bisschen“ wolle man das Infektionsgeschehen immer noch begrenzen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset dazu. Für Kontaktpersonen gibt es keine Absonderungspflichten. Ende März soll aber auch die Absonderungspflicht für Infizierte auslaufen – weil bis dahin ohnehin jeder Schweizer Kontakt mit dem Virus gehabt haben wird und die Maßnahme bei Omikron an Wirkung verliere, so Berset.

Wie begründet die Schweiz diese massive Lockerung?

„Das Licht am Horizont ist sichtbar“, sagte Bundespräsident Ignazio Cassis bei der Pressekonferenz zur Aufhebung der Maßnahmen. Genau 23 Monate nachdem erstmals Corona-Regeln verkündet worden waren mache man einen entscheidenden Schritt. Gesundheitsminister Alain Berset betonte, die Pandemie sei zwar nicht vorüber, doch es drohe keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr.

Auch die Kantone stehen hinter den Lockerungen – sie hätten sich auch für eine weniger schnelle Lockerung aussprechen konnten, drängten in der Mehrheit jedoch auf die Turbolockerung. Mit Blick auf die Nachbarländer sagte Berset, die Lockerung gingen dort langsamer voran, als er es vermutet hätte.