Mit einer Allgemeinverfügung hat die Kantonspolizei Basel-Stadt jegliche Demonstrationen, Standkundgebungen und Mahnwachen am kommenden Wochenende verboten. Ab Freitagabend, 20. Oktober, 17 Uhr, bis Sonntag, 22. Oktober, 24 Uhr sind demnach jegliche Demonstrationen im Kanton Basel-Stadt verboten.

Warum werden Demonstrationen verboten?

Hintergrund dieser Allgemeinverfügung ist laut Mitteilung die Verschärfung der Sicherheitslage im Kontext des Konflikts im Nahen Osten.

Die Kantonspolizei schätzt die Wahrscheinlichkeit für Verletzte und Sachschäden während Kundgebungen als sehr hoch ein, weshalb das Risiko für Veranstaltende, Demonstrationsteilnehmende, Passantinnen und Passanten, Polizeiangehörige und Rettungskräfte zu groß sei, informiert die Kantonspolizei in einer Mitteilung.

Wie begründet die Kantonspolizei den Schritt?

Die Kantonspolizei reagiere darauf mit diesem Verbot, das im Interesse der Bevölkerung die öffentliche Sicherheit gewährleisten solle, wohlwissend, dass die „verfassungsmäßig geschützte Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein hohes Gut ist“.

Die Allgemeinverfügung sei in Absprache mit der Departementsvorsteherin und den Städten Zürich und Bern erfolgt. (sk)

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