Im Kanton Schaffhausen sind in den vergangenen Tagen Meldungen kursiert, wonach Kinder von unbekannten Personen angesprochen worden seien. Der Schaffhauser Polizei sind demnach drei Vorfälle gemeldet worden, wie es in einer Mitteilung der Polizei heißt. Zu den Ergebnissen der Ermittlungen informiert die Polizei, dass allerdings keine strafbaren Handlungen vorliegen.
Polizei mahnt zur Vorsicht
Auf verschiedene Arten und über unterschiedliche Kanäle, beispielsweise Facebook, SMS, oder auch WhatsApp, wurden in den vergangenen Wochen Meldungen verbreitet, dass im Kanton Schafhausen unbekannte Personen Kinder, die alleine unterwegs waren, angesprochen haben sollen.
Die Polizei warnt generell: „Die ungefilterte Verbreitung solcher Meldungen ist heikel und kann unnötige Panik, Unsicherheit und Angst verursachen.“
Was ist über die konkreten Fälle bekannt?
Bei der Schaffhauser Polizei waren bis am Freitagmittag, 10. November 2023, drei Meldungen eingegangen, wonach in den vergangenen Tagen Kinder von unbekannten Personen angesprochen worden seien.
Die Schaffhauser Polizei tätigt eigenen Angaben zufolge in diesem Zusammenhang entsprechende Abklärungen. Bisweilen habe sich ergeben, dass keine strafbaren Handlungen verübt worden sind.
Wo können sich Betroffene melden?
Die Polizei fordert Eltern und andere Erziehungsberechtigte auf, Vorfälle zu melden. Dazu heißt es in der Mitteilung: „Falls Ihr Kind von einer unbekannten Person angesprochen und aufgefordert wird, diese zu begleiten, bitten wir die Erziehungsberechtigten, dies umgehend der Schaffhauser Polizei (Telefonnummer 117) zu melden.“
Gibt es ähnliche Fälle auf deutscher Rheinseite?
Tatsächlich sind in den vergangenen Wochen ähnliche Fälle im Schwarzwald-Baar-Kreis angezeigt worden.
Wie können Eltern zur Sicherheit ihrer Kinder beitragen?
Die Schaffhauser Polizei macht in diesem Zusammenhang auf das richtige Verhalten von Kindern und Eltern aufmerksam. Folgende Punkte gilt es präventiv zu beachten:
- Kinder sollen im Alltag Respekt erfahren und Selbstvertrauen entwickeln. Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass es eine eigene Persönlichkeit mit Grenzen ist, über die es selbst bestimmen darf und „Nein“ sagen kann.
- Erklären Sie Ihrem Kind, dass es einem unguten oder schlechten Gefühl trauen kann und es sich Hilfe holen kann.
- Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es Ihnen alles erzählen darf, drängen Sie es jedoch nicht mit Fragen.
- Erklären Sie Ihrem Kind, dass es wichtig ist, pünktlich zu sein.
- Nach Möglichkeiten sollen Kinder den Schulweg mit Kameraden zurücklegen, damit sie gegenseitig auf sich aufpassen können.