Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1670 setzt die Europäische Kommission ein klares Zeichen für nachhaltigen Konsum. Ab dem 20. Juni 2025 gelten in der EU verbindliche Ökodesign-Anforderungen für Smartphones, einfache Mobiltelefone, schnurlose Telefone und sogenannte Slate-Tablets. Ziel ist es, die Umweltfolgen dieser Geräte zu reduzieren – durch langlebigere Akkus, bessere Reparierbarkeit und mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Neue Regeln ab Juni 2025: Was genau ändert sich für Handys?
Das Kernstück der neuen Verordnung sind technische Mindestanforderungen, die Hersteller künftig erfüllen müssen. So müssen Batterien in Smartphones und Tablets mindestens 800 Ladezyklen überstehen und dabei noch 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
Auch die Widerstandsfähigkeit der Geräte steht im Fokus: Sie sollen besser gegen Wasser, Staub, Kratzer und Stürze geschützt sein – eine Neuerung, die besonders günstigeren Geräten zugutekommen könnte, wenn Hersteller sich auf Abdichtung statt auf austauschbare Akkus konzentrieren.
Smartphone reparieren - hier haben Nutzer mehr Rechte
Für Reparaturbetriebe bedeutet die Regelung einen deutlichen Fortschritt. Hersteller werden verpflichtet, mindestens sieben Jahre lang nach dem Verkaufsende eines Geräts Ersatzteile – wie Kameras, Anschlüsse oder Akkus – innerhalb von maximal zehn Arbeitstagen zu liefern. Zudem erhalten qualifizierte Reparateure diskriminierungsfreien Zugang zu Software- und Firmwaretools, die sie für ihre Arbeit benötigen.
Software-Updates und Verbot von „Cheating Devices“
Auch aufseiten der Software tut sich etwas: Mindestens fünf Jahre lang nach dem Inverkehrbringen eines Geräts müssen Hersteller Sicherheits- und Funktionsupdates bereitstellen. Damit könnten Smartphones künftig deutlich länger genutzt werden als bisher. Ebenfalls wichtig: Geräte, die ihre Leistung unter Testbedingungen automatisch verbessern – sogenannte „Cheating Devices“ – sind künftig verboten. Der Begriff kommt eigentlich aus der Automobilbranche. So berichtete etwa der Guardian im Jahr 2015 ausführlich über den Volkswagen-Skandal, bei dem Fahrzeuge in Testsituationen durch sogenannte Defeat Devices systematisch falsche Abgaswerte vorgaukelten.
In der Verordnung selbst steht dazu, dass Geräte ihre Leistung unter Prüfbedingungen nicht verändern dürfen – also: „Geräte, die ihre Leistung unter Prüfbedingungen automatisch verändern, sind verboten.“ Diese Regel soll dafür sorgen, dass „echte“ Alltagsleistungen gemessen werden.
Nachhaltiger Konsum im Fokus
Mit den neuen Ökodesign-Vorgaben will die EU laut eigenen Angaben nachhaltigen Konsum fördern und den Elektronikschrott reduzieren. Die nationalen Marktaufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sind angehalten, die Einhaltung der neuen Standards aktiv zu kontrollieren.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das künftig mehr Kontrolle, längere Nutzungsdauer ihrer Geräte – und möglicherweise auch ein Wiederaufleben der Reparaturkultur.