Millionen Kabel-TV-Kunden können sich bald frei entscheiden, wie sie fernsehen wollen – ob weiter übers Kabel oder lieber per Antenne, Satellit oder Internet. Davon profitieren alle Mieter, die den Kabelanschluss bisher über die Nebenkosten automatisch in Rechnung gestellt bekommen – und dadurch faktisch ans Kabel gebunden sind, wenn sie kein Geld drauflegen wollen.
Ab Juli 2024 ist damit Schluss. Bis dahin dauert es zwar noch – aber die Zeit muss genutzt werden, um entweder einen neuen Kabelvertrag abzuschließen oder die Umstellung auf einen anderen TV-Empfangsweg vorzubereiten. Sonst bleibt der Bildschirm künftig schwarz.
Wie kommt es zu dieser Neuerung?
Derzeit gilt noch das sogenannte Nebenkostenprivileg. Das sieht vor, dass die Vermieter eines Mehrfamilienhauses die Kosten des Kabelanschlusses auf alle Mieterinnen und Mieter umlegen dürfen. Dies geschieht über die Nebenkostenabrechnung und trifft bislang auch Leute, die den Anschluss eigentlich gar nicht nutzen wollen. Sie müssten jedoch doppelt zahlen, wenn sie sich zusätzlich zum Kabelfernsehen noch einen zweiten TV-Empfangsweg zulegen wollen.
Das können sich viele Haushalte nicht leisten, weshalb sie notgedrungen beim Kabel bleiben. Durch den Wegfall des Nebenkosten-Privilegs bekommen sie erstmals die Wahl. Denn dann darf der Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden. In Kraft ist das entsprechende Gesetz bereits seit Dezember 2021, allerdings mit Übergangsfrist bis Ende Juni 2024. Bei den Verträgen, die Vermieter für ihre Mieter bisher abgeschlossen haben, wird von Sammel- oder Mehrnutzerverträgen gesprochen.
Wird Kabel-Fernsehen nun teurer?
Wenn viele Mieterinnen und Mieter den Kabelanschluss kündigen, kann es durchaus sein, dass die Kabel-TV-Anbieter von ihren verbleibenden Kunden mehr Geld verlangen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen wird der Preisaufschlag aber relativ gering ausfallen und sich „im Bereich von maximal zwei bis drei Euro pro Monat“ bewegen.
„Das hängt immer von der individuellen Situation ab. In sehr großen Gebäuden sind die Anschlusskosten pro Wohnung in der Regel geringer als in kleinen Gebäuden“, erläutert Michael Gundall, Technik-Experte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Gibt es erste Informationen über den Preis?
Der mit rund 13 Millionen Kunden nach eigenen Angaben größte deutsche Kabel-TV-Anbieter Vodafone hat vor wenigen Tagen die Einführung eines neuen Mieter-Tarifs „TV Connect Start“ angekündigt. Um den Tarif buchen zu können, müsse eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Vermieter und Vodafone vorliegen, in welcher der Preis für das Kabelfernsehen ab Juli 2024 festgelegt ist.
Laut Vodafone werden „die meisten Mieter“ zwischen acht und knapp zehn Euro für ein Basis-TV-Angebot bezahlen. „Bislang lag der Preis für die meisten Mieter zwischen sieben und neun Euro“, so das Unternehmen.
Diese Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es
Was ist in nächster Zeit zu tun?
Wer auch künftig übers Kabel fernsehen will, benötigt ab Juli 2024 einen Einzelnutzervertrag mit einem Kabel-TV-Anbieter, der den bisherigen Sammelvertrag ersetzt. Mieter, die einen anderen Empfangsweg bevorzugen, haben genauso viel Zeit, um die vertraglichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Für Vermieter ist wichtig, den bestehenden Sammelvertrag mit dem Kabel-TV-Anbieter zu kündigen. Andernfalls zahlen sie weiter dafür, ohne diese Ausgaben ab Juli 2024 auf ihre Mieter abwälzen zu können.
Ein Tipp: Der Stichtag 1. Juli fällt in die Zeit der Fußball-Europameisterschaft, die in Deutschland ausgetragen wird. Die Verbraucherzentrale erwartet, dass auch Mieter, die bis dahin keinen neuen Kabel-TV-Vertrag haben, die Spiele übers Kabel werden sehen können. „Es wird nicht so sein, dass Vodafone den Hebel am 1. Juli umlegt. Die Erfahrungen zeigen, dass in Zeiten von großen Sportereignissen am Netz nichts gemacht wird“, erläutert Experte Gundall.