Landwirt Franz Käppeler aus Stockach-Seelfingen hat seinen Milchvieh-Betrieb schon an seinen Sohn übergeben. Er sagt, dass die Hofübergabe ein gutes Jahr braucht, bis alle Formalitäten, vom Hofübergabevertrag bis zur Änderung des Briefkopfs, erledigt sind. Viele andere Landwirte haben diesen Schritt noch vor sich. Was sie bedenken sollten, wenn es an die Hofübergabe geht, haben wir Ihnen hier zusammengefasst:
Wer übernimmt den Hof?
Diese Frage muss natürlich zu allererst beantwortet werden. Hat ein Kind der Familie Interesse den Betrieb zu übernehmen? Wenn das nicht der Fall ist, sollte geklärt werden, was dann mit dem Hof geschehen soll. Wird er komplett aufgelöst, verpachtet oder an einen Fremden übergeben? Bleibt man als Landwirt im Wohnhaus leben oder zieht man um? Steht der eigene Nachwuchs bereit, kann der Übergabeprozess beginnen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Übergabe?
Landwirt Franz Käppeler übergab seinen Hof in Stockach-Seelfingen mit 50 Jahren an seinen Sohn. Grundsätzlich kann man sagen: Spätestens bis zum 65. Lebensjahr sollte die Nachfolge geklärt sein. Mindestens ein Jahr benötigt die formelle Übertragung des Hofes an den Nachfolger.
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Ist der Nachfolger überhaupt bereit?
Wenn der Nachfolger innerhalb der Familie feststeht, sind alle Voraussetzungen gegeben? Gut ist, wenn der Sohn oder die Tochter ihre Ausbildung bereits beendet haben und im Idealfall schon ein wenig Berufserfahrung außerhalb des eigenen Betriebs sammeln konnten.
Sind alle Familienmitglieder mit einbezogen?
Oftmals werden bei einer Hofübergabe nur die Rollen des Landwirts und dessen Nachfolger festgelegt. Die Ehefrau des Landwirts und die Partnerin des Nachfolgers werden oft zu wenig berücksichtigt, weiß Holger Stich, Bezirksgeschäftsführer des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbands in Stockach. Er empfiehlt, dass auch ihre Bedürfnisse und Wünsche nicht außen vor bleiben dürfen. Sie sollten erklären, welche Rolle sie auf dem Betrieb übernehmen wollen oder welcher Bereich ihnen später zufällt.
Sind die Finanzen geklärt?
Bis es zur Übergabe kommt, sollte für den Sohn oder die Tochter, die den Hof übernehmen möchte, ein festes Gehalt festgelegt werden. Außerdem empfiehlt das landwirtschaftliche Fachmagazin "Top Agrar" die Festlegung einer angemessenen Eigenkapitalbildung (das Reinvermögen) für die betriebliche Weiterentwicklung des Hofs.
Festgelegt werden sollte auch ein angemessene Altersversorgung (auch Altenteil genannt) für die abgebende Generation, damit deren Lebensabend neben der Altersrente finanziell abgesichert ist. Auch die Höhe der Abfindung für die auf den Betrieb verzichtenden Geschwister (weichenden Erben) sollte vor der Hofübergabe unbedingt besprochen werden - nicht zuletzt für die Erhaltung des Familienfriedens.
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