Thomas Domjahn

Sie haben etwas zu vererben? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Die klassische Variante ist ein Testament zu verfassen. Die zweite und weniger verbreitete Möglichkeit ist einen Erbvertrag zu schließen. Wir erklären Ihnen die Unterschiede.

Was haben Testament und Erbvertrag gemeinsam?

Sowohl Erbvertrag als auch Testament haben das selbe Ziel: Der Erblasser bestimmt mit beiden Dokumenten, in welche Hände sein Erbe im Todesfall gehen soll. Im Detail gibt es aber entscheidende Unterschiede. 

Was ist der Hauptunterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Änderungen des Erbvertrags sind nur bei Zustimmung beider Vertragspartner möglich. Während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine rechtlich gesicherte Position. Ein Testament ist also flexibler, ein Erbvertrag ist robuster.

Wann brauche ich rechtliche Unterstützung?

Ein Testament kann ohne einen Notar verfasst werden. Ein Erbvertrag muss vor einem Notar geschlossen werden.

 

SÜDKURIER-Serie "Erben und Vererben": Wann ist ein Testament sinnvoll? Was ist ein Erbvertrag? Wie verhindert man Streit unter Hinterbliebenen? Hier finden Sie die Antworten auf einen Blick. 

 

Was muss bei der Aufbewahrung beachtet werden? 

Ein Testament kann zu Hause, zum Beispiel in der Schreibtischschublade, gelagert werden. Der Gesetzgeber macht bezüglich der Aufbewahrung des Testaments keine Vorschriften. Allerdings sollte man seine Familienmitglieder informieren, wo man das Testament deponiert hat, damit diese im Todesfall  des Erblassers nicht lange danach suchen müssen – denn das wäre kontraproduktiv. Ein Erbvertrag muss beim Amtsgericht aufbewahrt werden.

Wie hoch sind die Kosten? 

Um ein Testament anzufertigen, braucht man nur einen Kugelschreiber und ein Blatt Papier. Mehr ist nicht nötig, da man keinen Rechtsanwalt einschalten muss. Insofern fallen bei einem Testament keine Kosten an. Wichtig ist nur, das Testament handschriftlich zu verfassen, es zu datieren, zu unterschreiben und sicher zu lagern – siehe oben. Für einen Erbvertrag fallen Notarskosten an.

Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Ein Erbvertrag hat eine höhere Verbindlichkeit, da es nur schwer änderbar ist. Es ist bildlich gesprochen – anders als ein Testament - in Stein gemeißelt. Er macht Sinn, wenn beide Seiten - aus welchen Gründen auch immer - eine hohe Rechtssicherheit wünschen. „In einem theoretischen Fall könnte ein Erbvertrag Kinder vor einer Enterbung schützen“, erklärt Steffen Würth, Geschäftsführer der Firma Straub-Verpackungen aus Bräunlingen. Der 55-jährige Unternehmer hat für sich schon eine Entscheidung getroffen: Er hat bei der Geburt seiner Tochter Lisa vor 18 Jahren ein Testament verfasst und plant nicht, mit seinen Kindern einen Erbvertrag zu schließen.

 

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