Birgit Hofmann

Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihren potenziellen Erben: So können Sie über Ihre Vorstellungen und Wünsche sprechen und dann auch ein Testament verfassen, dass Ihren Vorstellungen entspricht.

Informieren Sie sich, wer Ihre gesetzlichen Erben sind: Auch ohne Testament ist die gesetzliche Erbfolge im deutschen Erbrecht festgelegt.

Achtung Pflichtteilsberechtigte! Kinder, Ehepartner, evtl. auch Enkel oder Eltern haben Anspruch auf Teile Ihres Erbes – sie sind Pflichtteilsberechtigte. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie testamentarisch von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen wollen.

Wo liegen Ihre Vermögenswerte? Ratsam ist es, sich eine Liste mit seinen Vermögenswerten anzulegen. Bei Ehepaaren sollte jeder für sich eine solche Liste anfertigen. In Versicherungsverträgen sind beispielsweise manchmal schon Begünstigte für den Todesfall genannt.

Welches Eigentum besitzen Sie? Dazu ist es wichtig zu schauen, wer im Grundbuch als Eigentümer des Hauses eingetragen ist, in dem man zusammen wohnt, rät die Deutsche Bank. Die so genannte Zugewinngemeinschaft, bei der die Güter der Partner während der Ehe getrennt bleiben, begründet keine Eigentümergemeinschaft unter Verheirateten. Das gleiche gilt für Konten und Wertpapier-Depots.

 

SÜDKURIER-Serie "Erben und Vererben": Wann ist ein Testament sinnvoll? Was ist ein Erbvertrag? Wie verhindert man Streit unter Hinterbliebenen? Hier finden Sie die Antworten auf einen Blick. 

 

Prüfen Sie Ihr Testament alle fünf Jahre: Man sollte schauen, ob das Testament auch noch nach Jahren der Vermögenssituation, den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Bei handschriftlichen Testamenten, so raten Experten, sollte man nur ein Original anfertigen.

Suchen Sie einen sicheren Ort für Ihr Testament: Personen, denen Sie vertrauen, sollten Sie Bescheid geben, wo Sie Ihre testamentarischen Unterlagen aufbewahren. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie Ihr Testament beim Amtsgericht hinterlegen.

Sorgen Sie für den Notfall vor: Neben eines Testaments sollten Sie auch bedenken, dass Sie eventuell irgendwann nicht mehr in der Lage sein könnten, eigene Entscheidungen zu treffen. Für diese Fälle brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, Bankvollmachten und eine Patientenverfügung.

Die eigene Pflege bedenken: Wenn Sie zu Lebzeiten Schenkungen machen wollen, sollten Sie immer daran denken, dass vorrangig Sie selbst im Alter abgesichert sein sollten, auch falls Sie pflegebedürftig werden.
Gehen Sie zum Fachanwalt: Das Erbrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. Lassen Sie sich deshalb von einem Fachanwalt beraten, was Sie als Erblasser bedenken  müssen.

 

Der SÜDKURIER-Ratgeber "Richtig erben und vererben" ist in allen Geschäftsstellen des SÜDKURIER erhältlich und kann unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 880 8000 oder im Internet unter shop.suedkurier.de/ratgeber bestellt werden. Abonnenten zahlen 12,90 Euro ohne Versandkosten, Nicht-Abonnenten 15,90 Euro zuzüglich Versandkosten.

SÜDKURIER-Veranstaltung: Das SÜDKURIER-Medienhaus veranstaltet am Mittwoch, 11. April, 19.30 Uhr, im Milchwerk in Radolfzell eine Vortragsveranstaltung zum Thema "Erbrecht auf den Punkt gebracht". Eintritt 9 Euro. SÜDKURIER-Abonnenten zahlen 6 Euro. Hier können Sie sich anmelden.