Der Raser von Frauenfeld kann sich freuen. Der 34-Jährige fuhr zwar mit der rekordverdächtigen Geschwindigkeit von 249 Stundenkilometern bei erlaubten 120 über die Autobahn 7 und wurde bei Frauenfeld West von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Der Mann wurde festgenommen, der Führerschein eingezogen und das Auto beschlagnahmt.
Doch mittlerweile hat der Fahrer seinen Rekord-Flitzer wieder zurückbekommen, wie Erich Wenzinger von der Staatsanwaltschaft Zürich auf Nachfrage des SÜDKURIER bestätigt: "Das Auto wurde inzwischen wieder freigegeben, weil die Voraussetzungen für eine weitere Einziehung nicht gegeben sind." Auf die Frage, was das für Voraussetzungen sind, antwortet Wenzinger: "Wir können all diese Anschlussfragen wegen des laufenden Verfahrens und aufgrund des Persönlichkeitsschutzes des Beschuldigten nicht beantworten."
Vor einigen Tagen wurde der Seat Leon ST Cupra des Rasers der Staatsanwaltschaft übergeben, wie Matthias Graf von der Kantonspolizei Thurgau mitteilt. Fahren kann der Temposünder mit dem Auto trotzdem nicht. Der Führerschein bleibt vorerst eingezogen. Derzeit werde ein Report erstellt. Dafür würden Fakten zusammengetragen, Fotos und Geschwindigkeitsmessungen angehängt. "Die Akten sind noch bei uns und es wird wohl noch ein paar Wochen dauern, bis wir sie der Staatsanwaltschaft übergeben", sagt Graf.
Staatsanwaltschaft ermittelt
Trotzdem ermittelt diese bereits jetzt zu dem Fall. "Inzwischen hat die formelle Übergabe von den Thurgauer Behörden an die Zürcher Staatsanwaltschaft stattgefunden", sagt Wenzinger und ergänzt: "Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat gegen den Lenker ein Verfahren eröffnet. Über die nächsten Schritte machen wir keine zeitlichen Prognosen." Wann genau dem 34-Jährigen also der Prozess gemacht wird, ist immer noch unklar. Doch der Sprecher der Staatsanwaltschaft lässt sich entlocken: "Vermutlich wird es noch einige Monate dauern, bis der Prozess beginnt."
Nicht nur der Temposünder von Frauenfeld muss sich vor Gericht für seine gefährliche Fahrt verantworten. Allen Autofahrern, die in der Schweiz deutlich zu schnell fahren, droht eine Haftstrafe zwischen einem und vier Jahren. Die meisten Raser landen aber nicht hinter Gittern. Laut schweizerischem statistischem Bundesamt mussten im Jahr 2017 bei 391 Gerichtsurteilen nur 23 Personen die volle Haftstrafe im Gefängnis absitzen.
Der Grund: Viele Verurteilungen des Gerichts werden auf Bewährung ausgesetzt. Im Jahr 2017 waren das 339 Fälle. 29 Personen bekamen eine Kombination aus Haftstrafe und Bewährungsstrafe. "Wir nennen diese Art teilbedingte Strafen", erklärt Isabel Zoder, Bereichsleiterin Justiz und Urteile beim Bundesamt für Statistik (BFS) in der Schweiz. Wie viele Raser-Verhandlungen derzeit bei den Eidgenossen geführt werden, konnte die Staatsanwaltschaft Zürich und das Bundesamt für Statistik nicht mitteilen.