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  1. Welche Tempolimits gelten in der Schweiz? Auf der Autobahn gelten allgemein 120 Stundenkilometer, auf Autostraßen (vergleichbar mit der Kraftfahrstraße) 100 Stundenkilometer, auf Haupt- und Nebenstraßen außerhalb von Ortschaften 80 Stundenkilometer und innerhalb von Ortschaften 50 Stundenkilometer. In sogenannten Begegnungszonen dürfen 20 Stundenkilometer gefahren werden. Sie ist vergleichbar mit dem verkehrsberuhigten Bereich in Deutschland.
  2. Wann wird in der Schweiz der Führerschein eingezogen? Das variiert, weiß Lukas Reinhardt, Pressesprecher des Touring Clubs Schweiz (TCS). Der Autoclub ist vergleichbar mit dem deutschen ADAC. Der Führerschein wird demnach für mindestens einen Monat eingezogen, wenn innerorts die Überschreitung bei 21 bis 24 Stundenkilometern, außerorts bei 26 bis 29 Stundenkilometern oder auf der Autobahn bei 31 bis 34 Stundenkilometern liegt. Für drei Monate verliert ein Autofahrer seine Fahrerlaubnis, wenn innerorts die Überschreitung bei 25 Stundenkilometern und mehr, außerorts bei 30 km/h und mehr oder auf der Autobahn bei 35 km/h und mehr liegt. Wer in Deutschland innerorts 50 Stundenkilometer zu schnell ist, dem drohen 200 Euro Bußgeld. Der Fahrer bekommt ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrszentralregister.
  3. Wann wird das Auto beschlagnahmt? "Das Auto kann gemäß richterlichen Ermessen bei groben Verkehrsregelverletzungen wie etwa einer krassen Geschwindigkeitsüberschreitung eingezogen werden", sagt Lukas Reinhardt. Vermuten die Behörden, dass der Fahrer zum Wiederholungstäter wird, droht ebenfalls eine Beschlagnahmung.
  4. Wann droht Gefängnis? "Eine Gefängnisstrafe bis zu vier Jahren kann bei Raserdelikten ausgesprochen werden", erklärt TCS-Sprecher Reinhardt. Als Raser gelte, wer innerorts 50 Stundenkilometer, außerorts 60 km/h und auf der Autobahn 80 km/h zu schnell sei. "Die meisten Gefängnisstrafen wegen Rasens werden allerdings nur bedingt ausgesprochen", sagt Reinhardt. Diese Fälle machen etwa 90 Prozent aus. Der Betroffene müsse dann nicht ins Gefängnis. „Unbedingte“ und „teilbedingte“ Gefängnisstrafen werden laut dem Sprecher meist nur im Wiederholungsfall ausgesprochen. "Beim Straftatbestand des Rasens wird zudem der Führerausweis für mindestens zwei Jahre eingezogen." Das Schweizer Parlament habe im vergangenen Jahr aber eine Lockerung dieser Regeln beschlossen. An einem entsprechenden Gesetzesentwurf werde aktuell gearbeitet.
  5. Wo wird die Haftstrafe abgesessen?Wo findet die Gerichtsverhandlung statt? "Da der Seat-Fahrer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat und die Straftat in der Schweiz begangen wurde, findet seine Gerichtsverhandlung sehr wahrscheinlich auch in der Schweiz statt", sagt die Konstanzer Rechtsanwältin Isabel Schira. Sollte der Mann verurteilt werden, müsste er seine Haftstrafe auch in der Schweiz absitzen.
  6. Muss ich ein Bußgeld aus der Schweiz überhaupt bezahlen? Wenn ein Deutscher in der Schweiz geblitzt wird und einen Bußgeldbescheid bekommt, sollte er sich genau überlegen, ob er diesen ignoriert. "Die Schweizer Behörden arbeiten mit einem hohen Fahndungsdruck", erklärt Schira. Wer das Bußgeld nicht bezahlt und wieder in die Schweiz fährt muss damit rechnen, dass er bei einer Kontrolle zur Zahlung aufgefordert wird.
  7. Kann man in Deutschland durch zu schnelles Fahren ins Gefängnis kommen? "Raserei kann in Deutschland auch bestraft werden, doch vier Jahre Gefängnis ohne einen Schaden verursacht zu haben, halte ich für nicht möglich", sagt ADAC-Verkehrsexperte Carl-Heinz Schneider. Auch die Konstanzer Anwältin Isabel Schira ist sich sicher: "Nur durch zu schnelles Fahren kommt man in Deutschland nicht ins Gefängnis." Wer jedoch an einem verbotenen Rennen teilnimmt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
  8. Kann ein Autofahrer in Deutschland lebenslang den Führerschein verlieren? Das gehe nur, wenn der Fahrer als dauerhaft ungeeignet gelte, sagt Isabel Schira. "Man kann eigentlich immer einen Antrag auf Neuaustellung stellen", erklärt die Rechtsanwältin. Die Prüfverfahren werden allerdings immer strenger, je mehr Fehler ein Autofahrer sich geleistet hat. Vor allem bei Wiederholungstätern gelten strenge Auflagen. "Dann braucht ein Antragssteller beispielsweise ein psychologisches Gutachten, das ihm die Fahrtauglichkeit attestiert."
  9. Sind die Schweizer Autobahnen sicherer als die deutschen? "Die Straßennetze sind nur schwer vergleichbar", meint Carl-Heinz Schneider. Die Schweiz mit ihren Bergen habe ganz andere Gegebenheiten. Auch die Polizeiüberwachung sei dort eine andere: "Es wird stärker kontrolliert. Den Schweizer Behörden steht mehr Personal zur Verfügung, das sich um weniger Straßenkilometer kümmern muss." Hinzu kommen die Strafen für Temposünder, die weitaus härter sind als die in Deutschland.
  10. Haben Schweizer Behörden deutsche Autofahrer eher im Visier? "Die Deutschen sind da etwas sensibel", meint Schneider. Das liege vermutlich daran, dass deutsche Autofahrer so starke Kontrollen wie in der Schweiz nicht gewöhnt sind. Zahlen hierzu gibt es nicht. Auf Nachfrage teilt das Schweizer Bundesamt für Statistik mit, dass Delikte im Straßenverkehr nicht nach Nationalitäten aufgeschlüsselt werden.
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