Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen müssen sich die Menschen in Deutschland auf eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis weit nach Ostern einstellen. Ein Beschlussentwurf aus dem Kanzleramt für die Bund-Länder-Runde an diesem Montag (14 Uhr) nennt als Datum dafür den 18. April. Zudem müsse die Anfang März beschlossene Notbremsregelung „konsequent umgesetzt werden“, heißt es darin. Betont wird, zusätzliche Öffnungen würden bei exponentiellem Wachstum der Infektionszahlen auch unterhalb einer Inzidenzschwelle von 100 ausscheiden. Das Papier, das der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorlag, hat den Stand 21. März, 17.30 Uhr.

Weitere Verschärfungen ab Sieben-Tage-Inzidenz von 100?

Eine Passage des Entwurfs, über die noch heftig gestritten werden dürfte, sieht weitere Verschärfungen für Landkreise mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche vor. In diese Kategorie fällt eine stetig steigende Zahl an Wohnorten. Bei den Verhandlungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder sind wie immer weitreichende Änderungen an dem Papier möglich. Einen Beschluss gibt es erst ganz am Ende. Am 12. April sollen Bund und Länder laut Entwurf erneut zusammenkommen.

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Seit der Bund-Länder-Runde am 3. März hat sich die Lage drastisch gewandelt. Anfang März ging es vor allem um einen Stufenplan für mögliche Lockerungen – jedoch nicht als Einbahnstraße. Festgelegt wurde damals ein Mechanismus für die Rückkehr zu Beschränkungen: Diese „Notbremse“ soll gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region oder in einem Bundesland an drei aufeinander folgenden Tagen über die Schwelle von 100 steigt. Bundesweit lag diese Inzidenz laut Robert Koch-Institut (RKI) am Montag bei 107,3. Am Sonntag waren es noch 103,9 gewesen, am Samstag 99,9.

Forderungen von Intensivmedizinern, Gastgewerbe und Lehrern

Intensivmediziner pochen angesichts der Zahlen auf einen strengeren Lockdown mit Verschärfungen des Kontaktverbots. „Ich erwarte von den Ministerpräsidenten und der Kanzlerin, dass sie sich an diesem Montag auf bundesweit einheitliche und ganz einfache Verschärfungen einigen“, sagte Christian Karagiannidis, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (Divi), der „Rheinischen Post“.

Die Chefin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, forderte in der Zeitung Öffnungen für die Branche. „Hotels und Gaststätten in Deutschland brauchen endlich eine Perspektive, wann wir unter welchen Voraussetzungen öffnen können“, sagte sie.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, kritisierte in der „Rheinischen Post“: „Wenn es den Bundesländern ernst damit gewesen wäre, Schulen trotz stark steigender Inzidenzzahlen offenzuhalten, hätte man dafür sorgen müssen, dass jetzt Lehrkräfte geimpft und Schulen mit Schnelltests in ausreichender Zahl ausgestattet sind. Davon sind wir aber an 9 von 10 Schulen noch meilenweit entfernt.“

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Verwandtenbesuche über Ostern erlaubt?

Ungeachtet hoher Corona-Infektionszahlen ist vor den Bund-Länder-Beratungen im Gespräch, über Ostern die Kontaktregeln leicht zu lockern und Verwandtenbesuche zu erlauben. Konkret liegt ein Vorschlag vor, Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zu erlauben. Das geht aus einem aktualisierten Beschlussentwurf hervor, der am Montagvormittag vom Kanzleramt verschickt wurde und in dem Vorschläge und Forderungen von A- und B-Ländern enthalten sind. Das Papier, das der Deutschen Presse-Agentur aus mehreren Quellen vorlag, hat den Stand 22. März, 10 Uhr.

Wörtlich heißt es in dem Beschlussentwurf: „Daher werden die Länder vom 2. April bis zum 5. April 2021 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.“

Diese weiteren Punkte enthält der vom Kanzleramt verschickte Beschlussentwurf:

(dpa)