Herbe Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Ein Bundesgericht in den USA hat seiner Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen. Damit ist Trumps aggressive Handelspolitik, die Finanzmärkte weltweit erschüttert und auch Privatanleger viel Geld gekostet hat, zumindest vorerst ausgebremst. Seine Regierung legte allerdings umgehend Berufung gegen die Entscheidung ein.
Das zuständige Gericht für internationalen Handel in New York ordnete an, die betreffenden Zölle müssten vorerst „aufgehoben und ihre Anwendung dauerhaft untersagt“ werden. Die Entscheidung betrifft fast alle von Trumps Regierung erlassenen Zölle – darunter jene Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten „Tag der Befreiung“ Anfang April verhängt hatte, aber auch bestimmte Zölle auf Waren aus Kanada, Mexiko und China.
Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Der juristische Streit wird nun aller Voraussicht nach den Weg durch die Instanzen gehen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Berufungsgericht die Zölle bis zu einer finalen Entscheidung wieder in Kraft setzt.
Mehrere Klagen gegen Trumps Strafabgaben
Trump hatte Anfang April bei einer Veranstaltung im Rosengarten des Weißen Hauses ein weitreichendes Zollpaket vorgestellt und Handelspartnern der USA den Kampf angesagt. Mehrere Länder reagierten mit der Ankündigung von Gegenmaßnahmen, während andere den Weg über Verhandlungen suchten.
Trump verhängte damals auch sogenannte wechselseitige Zölle, die er mit dem Handelsdefizit des jeweiligen Handelspartners begründete – setzte diese aber wegen der Talfahrt an den Finanzmärkten vorläufig wieder aus. Gleichzeitig verhängte er universelle Zölle in Höhe von 10 Prozent, die Waren aus fast aller Welt betreffen.
Dagegen geklagt hatten unter anderem ein Dutzend US-Bundesstaaten vor dem Gericht in New York – zehn von ihnen werden von den Demokraten regiert, zwei von Trumps Republikanern. Auch andere Gegner von Trumps Handelspolitik reichten Klage gegen die Zölle ein. Die nationale Handelspolitik dürfe nicht von Trumps Launen abhängen, hieß es in einem der Anträge.
Trump beruft sich wegen Handelsdefizits auf Notstand
Zölle müssen in der Regel vom US-Parlament genehmigt werden – aber in der Praxis kann der Präsident unter bestimmten Voraussetzungen eigenständig Zölle verhängen. Trump argumentiert, dass Handelsdefizite mit anderen Ländern ein nationales Sicherheitsrisiko seien und damit ein nationaler Notstand bestehe. Mit dieser Begründung verhängte der Republikaner die weitreichenden Zölle per Dekret – und umging in diesem Fall das Parlament. Er nutzte dafür ein Gesetz aus dem Jahr 1977, das noch nie zuvor für Zölle angewandt worden war. Das Gericht in New York kam zu dem Schluss, dass dies nicht rechtens ist.
Kush Desai, ein Sprecher des Weißen Hauses, kritisierte die Entscheidung des Gerichts scharf. Die Handelsdefizite hätten eine nationale Notlage geschaffen, die amerikanische Gemeinden schwäche, Arbeiter in Nöte bringe und die US-Verteidigungsindustrie geschwächt habe, hieß es in einer Erklärung, die der Deutschen Presse-Agentur in Washington vorlag. Nicht gewählte Richter hätten nicht darüber zu entscheiden, wie man mit einem nationalen Notstand umgehe. „Präsident Trump hat versprochen, Amerika an die erste Stelle zu setzen.“
Trump betont regelmäßig, mit den Zöllen Arbeitsplätze zurück in die USA holen und die heimische Produktion ankurbeln zu wollen. Gleichzeitig trat er in Verhandlungen mit mehreren Handelspartnern und nutzte die Zölle als Druckmittel, um Zugeständnisse zu erzwingen. Gerade erst hat Großbritannien einen Handelspakt mit den USA geschlossen, um hohe Zölle abzuwenden. Auch mit China hat die US-Regierung eine Senkung der gegenseitigen Zölle ausgehandelt.
Hauptgegner EU und China
Besonders gegen die Europäische Union wettert Trump immer wieder heftig. Regelmäßig wirft er den Europäern vor, die USA „abzuzocken“, während er mit höheren Zöllen auf Einfuhren in die Vereinigten Staaten mehr Gleichgewicht im Welthandel erzwingen wolle. Zuletzt spitzte sich der Handelsstreit nochmals zu: Trump drohte der EU überraschend mit Strafzöllen in Höhe von 50 Prozent ab 1. Juni. Wenig später schob er diese Maßnahme um gut einen Monat auf. Nun wollen beide Seiten bis zum 9. Juli eine Lösung finden.
Bei seinem handelspolitischen Konfrontationskurs hat Trump auch die zweitgrößte Volkswirtschaft besonders im Fokus: China ist für ihn der „größte Übeltäter“. Zuletzt gingen beide Seiten bei Gesprächen in Genf einen großen Schritt aufeinander zu.
Seine Zollpolitik ist für Trump auch innenpolitisch riskant – auch wenn der Republikaner davon nichts wissen will. Denn ein Importzoll funktioniert ähnlich wie eine Steuer. Die Abgabe muss vom importierenden Unternehmen an den Staat gezahlt werden – in diesem Fall also von Firmen in den USA. Üblicherweise geben importierende Unternehmen die höheren Kosten an die Verbraucher weiter. Das wiederum kann die Inflation anheizen. (dpa)