Viktoria Gerg

Wie hoch die eigene Rente einmal ausfällt, lässt sich zum einen in einem Online-Portal nachsehen und zum anderen mit einer Renten-Formel ausrechnen. 2023 lag die durchschnittliche Altersrente bei 1099 Euro brutto pro Monat. Männer erhielten im Schnitt 1349 Euro monatlich, Frauen 903 Euro, wie aus dem Rentenversicherungsbericht 2024 hervorgeht. Betrachtet man das Rentenniveau, stellt man fest, dass dieses in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesunken ist. Um diesen Trend zu stoppen, wurde die sogenannte Rentengarantie ins Leben gerufen. Aber was bedeutet das eigentlich für Rentnerinnen und Rentner?

Rentengarantie: Was ist das?

Die Rentengarantie soll dafür sorgen, dass der Rentenwert bei der jährlichen Rentenanpassung nicht reduziert wird und damit die Rente nicht sinken kann, wie die Plattform ihre-vorsorge.de der Deutschen Rentenversicherung mitteilt. Die Rentengarantie wurde vom Gesetzgeber 2004 als Schutzklausel eingeführt und 2009 erweitert. Sie gilt auch dann, wenn sich rein rechnerisch eine Kürzung ergeben würde. In den darauffolgenden Jahren muss die nicht erfolgte Rentenkürzung durch eine verminderte Erhöhung der Rente Schritt für Schritt wieder ausgeglichen werden. Die Rente wird also nicht gekürzt, nur weil das Rentenniveau sinkt.

Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zufolge ist die Summe der durch die Rentengarantie unterbliebenen Rentendämpfungen bis 2018 im sogenannten Ausgleichsbedarf festgehalten worden. Dieser Ausgleichsbedarf musste wieder abgebaut werden, indem die Rentenanpassungen halbiert wurden. Zuletzt wurde dieser 2010 aufgebaut und bis 2014 wieder abgebaut.

Im Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz, das 2014 in Kraft getreten ist, wurde geregelt, dass das Auf- und Abbauen des Ausgleichsbedarfs bis zur Rentenanpassung 2025 ausgesetzt wird. Unterbliebene Rentendämpfungen wurden also seitdem nicht mehr im Ausgleichsbedarf erfasst und daher auch nicht mit den vergangenen Rentenanpassungen verrechnet. Ziel war es, dass die Haltelinie für das Rentenniveau, die unter Umständen die Dämpfungswirkung der Rentenanpassung begrenzt, nicht durch eine Verrechnung im Ausgleichsbedarf in Zweifel gezogen wird.

Übrigens: Im Rentenpaket 2025 wurde zum einen beschlossen, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns stabil gehalten wird. Es bedeutet aber nicht, wie viele Menschen glauben, dass Rentner 48 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente erhalten.

Zum anderen wurde die Ausweitung der Mütterrente in Kraft gesetzt. So werden auch Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, drei Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt, nicht wie bislang nur zweieinhalb Jahre. Für Kinder, die 1992 oder später zur Welt gekommen sind, erhalten sie bereits drei Jahre Kindererziehungszeiten. Die Mütterrente III soll spätestens 2028 umgesetzt sein und soll rückwirkend ab 2027 ausgezahlt werden.

Beide Themen wurden auch bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgehalten. Wer Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung erhält oder neben der Altersrente eine andere Rentenart wie die Witwenrente bezieht, muss aufpassen, denn unter Umständen wird die Mütterrente III darauf angerechnet.