Emeli Glaser

Vielerorts ist man sich einig: Die Pflege steckt in der Krise. Zuletzt hat der Arbeitgeberverband Pflege in einer Erhebung festgestellt, dass in den Jahren 2023 und 2024 mehr als 1200 Pflegeeinrichtungen Insolvenz angemeldet haben. Laut der Hans-Böckler-Stiftung prägen unter anderem wegen des finanziellen Drucks Personalmangel und Stress den Alltag in Pflegeeinrichtungen. Nun zeigt ein Bericht, dass auch die Beschwerden über Pflegemissstände stark zugenommen haben. Wie sehr die Zahl der Beschwerden angestiegen ist und was man tun kann, wenn man Pflegemissstände beobachtet, erfahren Sie hier.

Auch interessant: Der Entlastungsbetrag macht in der Pflege 131 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus. Aber nur manche bekommen ihn. Außerdem: In der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegeversicherung das Pflegegeld zur Hälfte weiter. Pflegebedürftige fragen sich, wie viel Geld sie dabei bekommen.

Missstände in der Pflege: So viele Fälle und Beschwerden gab es 2024

Laut dem Medizinischen Dienst Bayern sind an jedem Werktag im Jahr 2024 im Schnitt zwei Beschwerden oder mögliche Hinweise über Missstände in Pflegeeinrichtungen in Bayern eingegangen. Insgesamt lag die Zahl der Beschwerden bei 449, davon betrafen 245 Beschwerdefälle stationäre Einrichtungen und 204 Beschwerden ambulante Angebote. Insgesamt waren es ganze zehn Prozent mehr Beschwerden als noch im Vorjahr. Zu den häufigsten Gründen zählten das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Zweifel an deren Qualifikation, eine lückenhafte Versorgung oder unzuverlässige Verabreichung von Medikationen, schreibt der Medizinische Dienst Bayern.

„Jede Rückmeldung hilft uns, mögliche Missstände frühzeitig zu erkennen und zu beheben“, sagt Prof. Dr. Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. Sie hält damit dazu an, Zwischenfälle bei den zuständigen Stellen zu melden. In über 56 Prozent der Fälle habe sich der Anlass der Beschwerde bei Nachprüfungen vor Ort tatsächlich bestätigt.

Übrigens: Zu den Voraussetzungen für Pflegegeld gehört unter anderem die Teilnahme an regelmäßigen Beratungsterminen. Menschen, die den Pflichttermin verpassen, fürchten, ob sie dadurch den Anspruch verlieren. Außerdem: Gesundheitsministerin Warken hat neue Gesetzesentwürfe für die Zukunft der Pflege auf den Weg gebracht. Die neuen Gesetze bringen Veränderungen für Pflegebedürftige und -personal mit sich.

Missstände in der Pflege: Das können Sie tun

Mit Stellen wie dem Medizinischen Dienst Bayern kann anonym telefonisch Kontakt aufgenommen werden, wenn man Missstände in Pflegeeinrichtungen melden will. Laut der Vebraucherzentrale kann man dabei ein paar Dinge beachten, um möglichst effektiv über die eigenen Beobachtungen zu berichten:

  • Mängel wie schlechtes Essen, fehlende Versorgung oder Eingriffe in die Privatsphäre dokumentieren, beispielsweise mit einem Tagebuch, mit Fotos oder in Absprache mit anderen Menschen, die die Mängel ebenfalls bemerkt haben.

  • Beschwerden zuerst beim Heimpersonal oder Heimbeirat vorbringen. Dabei das Anliegen sachlich formulieren und die Möglichkeit zur Korrektur einräumen.

  • Erst nach den ersten Schritten externe Stellen einschalten. Dazu gehören Patientenvertretungen, Pflegekassen und Meldestellen. Hier können Sie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA) erreichen und hier das Bayerische Landesamt für Pflege.

Auch interessant: Über 85 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt, häufig von Angehörigen. Das betrifft einige Menschen in Deutschland. Außerdem: Die Verhinderungspflege kann bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson helfen. Am 1. Januar 2025 ist der Leistungsbetrag gestiegen.