Viktoria Gerg

Personen, die erwerbsunfähig sind, können Bürgergeld beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Aber auch Erwerbstätigen, die trotz Arbeit nicht über die Runden kommen, steht unter Umständen Bürgergeld zu.

Im Jahr 2025 wird das Bürgergeld nicht erhöht. Die Bürgergeld-Erhöhung zum 1. Januar 2024 hatte für viele Diskussionen und auch Unmut gesorgt, denn obwohl die Ampel im Haushalt sparen musste und jedes Ressort Gelder gestrichen bekam, wurde der Beitragssatz beim Bürgergeld erhöht. Allerdings wurden dafür härtere Sanktionen für diejenigen eingeführt, die anhaltend Jobs verweigern. Seit März 2024 können Leistungen sogar ganz gestrichen werden. Aber warum gibt es 2025 eigentlich keine Erhöhung, während es letztes Jahr deutlich mehr Geld für Empfängerinnen und Empfänger gab?

Bürgergeld: Wie viel gibt es und wie setzt es sich zusammen?

Das Bürgergeld stieg zuletzt zum 1. Januar 2024 im Vergleich zum Vorjahr um zwölf Prozent. Der Bundesregierung zufolge erhalten alleinstehende Erwachsene seitdem 563 Euro pro Monat und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Die Bundesregierung argumentiert, dass es sich bei Bürgergeld um das Existenzminimum handelt und damit um ein Grundrecht. Wenn Menschen unverschuldet in Not geraten, zum Beispiel, weil sie ihre Arbeit verlieren, dann darf eine solidarische Gemeinschaft "diese Menschen nicht im Stich lassen". Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimus, das in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz festgelegt ist, wurde vom Bundesverfassungsgericht in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip entwickelt. Dieses richtet sich auch an Erwerbstätige, die nicht genug verdienen, um davon leben zu können. Nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts wird die Höhe des Bürgergeldes, der sogenannte Regelbedarf, jedes Jahr nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren errechnet.

Laut Bundesregierung deckt der Regelbedarf den gesamten Lebensunterhalt, der für ein Existenzminimum nötig ist, ab. Dazu gehören Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie. Des Weiteren zählt auch das sogenannte soziokulturelle Existenzminimum dazu. Dabei handelt es sich um Leistungen, damit Menschen für ein Mindestmaß am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilnehmen können. Die Jobcenter zahlen den Regelbedarf Empfängerinnen und Empfängern monatlich aus. Wie diese das Geld einsetzen, bleibt ihnen selbst überlassen.

Zusätzlich gibt es noch sogenannte Mehrbedarfe. Diese gehen über den Regelbedarf hinaus und sind für besondere Lebenslagen vorgesehen, wie zum Beispiel für Alleinerziehende, Schwangere oder für Menschen mit Behinderung. Ebenso gehören Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht zum Regelbedarf.

Bürgergeld: Wie wird der Regelbedarf ermittelt?

Alle fünf Jahre wird eine sogenannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und zeigt auf, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Dafür werden rund 80.000 Haushalte aller Einkommensklassen befragt. Diese geben Auskunft zu Einkommen, Vermögen und Ausgaben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nimmt dann eine "Sonderauswertung" vor, die vor allem die Ausgaben der Menschen mit geringem Einkommen berücksichtigt. Das bildet dann die Grundlage für die Ausgaben, die für den Regelbedarf erforderlich sind.

Die Nicht-Erhöhung des Bürgergeldes 2025 bezieht sich auf die Ergebnisse der Stichprobe von 2018. Die letzte EVS fand 2023 statt. Die Bundesregierung rechnet damit, dass diese Ergebnisse 2025 vorliegen. 

Damit die gestiegenen Lebenshaltungskosten regelmäßig berücksichtigt werden können, werden die Regelbedarfe bis zu den nächsten Ergebnissen der EVS immer zum 1. Januar eines Jahres fortgeschrieben. Dies geschieht in zwei Schritten:

  1. Schritt: Zunächst wird die "Basisfortschreibung" durch einen Mischindex errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung zusammen, die für den Regelbedarf von Bedeutung ist und zu 30 Prozent aus der durchschnittlichen Entwicklung der Nettogehälter- und löhne. Die Entwicklung wird in zwei Zeitspannen gemessen, die danach miteinander verglichen werden. Für die Berechnung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2025 waren das die Zeiträume von Juli 2022 bis zum Juni 2023 und von Juli 2023 bis Juni 2024.

  2. Schritt: Im Anschluss daran wird durch eine "ergänzende Fortschreibung" die aktuelle Preisentwicklung berücksichtigt. Für 2025 wurden dafür die regelbedarfsrelevanten Preise im Zeitraum vom 1. April 2024 bis zum 30. Juni 2024 ermittelt und mit dem entsprechenden Dreimonatszeitraum von 2023 verglichen.

Bürgergeld-Nullrunde 2025: Warum gibt es keine Erhöhung?

2023 stiegen Preise für Güter und Dienstleistungen und besonders die Preise für Lebensmittel. So habe sich auch der „regelbedarfsrelevante Preisindex stärker erhöht als der allgemeine Verbraucherpreisindex“, der deutlich mehr Güter beinhaltet. Deswegen wurde das Bürgergeld 2024 deutlich erhöht.

Allerdings sind die Preise im Index 2024 gesunken, weshalb das Bürgergeld 2025, wie die Bundesregierung mitteilt, eigentlich hätte sinken müssen. „Der Fortschreibungsmechanismus für Bürgergeld und Sozialhilfe ergibt rechnerisch für Alleinstehende einen Betrag von 539 Euro, also weniger als der Betrag von 563 Euro, der seit 1. Januar 2024 gilt“. Dass die Leistung nicht sinkt, garantiert die sogenannte Besitzschutzregelung.