Julius Bretzel

Das im Januar 2023 eingeführte Bürgergeld soll Menschen eine Grundsicherung geben und darüber hinaus eine Teilhabe am kulturellen und sozialen Lebenermöglichen. Doch es gibt einige Dinge, über die Bezieher von Bürgergeld unbedingt Bescheid wissen sollten. Dazu zählt die Karenzzeit beim Bürgergeld. Worum handelt es sich dabei?

Bürgergeld-Karenzzeit: Was ist die Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist laut dem Duden eine Wartezeit oder Sperrfrist. In dieser Karenzzeit gelten meist besondere Regeln - oder gewisse Regeln gelten erst nach Ablauf der Frist. Der Begriff fällt häufig etwa im Zusammenhang mit Versicherungen; doch auch beim Bürgergeld, das in Deutschland Hartz IV abgelöst hat, ist eine Karenzzeit eingeplant.

Die Karenzzeit, die mit dem Bürgergeld eingeführt wurde, betrifft das Vermögen der Leistungsbezieher und die Kosten ihrer Unterkunft, also insbesondere die Miete für die Wohnung, erklärt der Verein für soziales Leben. In der Zeit verzichtet der Staat darauf, dass die Bürgergeld-Bezieher ihr gesamtes Vermögen für die Deckung des Lebensunterhalts einsetzen. Außerdem prüft der Staat währenddessen nicht, ob die Unterkunftskosten der Person angemessen sind. Die tatsächlichen Kosten für die Wohnung werden in der Karenzzeit laut Bundesregierung übernommen - die Heizkosten allerdings nicht vollständig, sondern nur "im angemessenen Umfang".

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Wohnungskosten nur noch bis zu der Höhe der Angemessenheit übernommen und die allgemeine Vermögensfreigrenze sinkt soweit ab, dass das Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden muss.

Bürgergeld-Karenzzeit: Für wen gilt sie?

Die Karenzzeit gilt zunächst für alle Bezieher von Bürgergeld - egal ob arbeitslos, selbstständig oder in Rente. Wichtig ist: Die Karenzzeit gilt nur im ersten Jahr. Sie beginnt mit dem Anfang des Monats, für den erstmals Bürgergeld-Leistungen bezogen werden, und läuft in den ersten 12 Monaten des Bürgergeld-Bezugs. In diesem Zeitraum bleibt auch für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft ein Vermögen bis zu 40.000 Euro geschützt. Jede weitere Person hat einen Freibetrag von 15.000 Euro. Dieses nicht zu verwertende Vermögen wird übrigens als Schonvermögen bezeichnet.

Für sogenannte Altfälle - also ehemalige Harzt-IV-Empfänger, die nun das Bürgergeld erhalten - gilt ebenfalls die Karenzzeit. "Auch diejenigen, die bereits im letzten Jahr Hartz IV bezogen und anschließend ab dem 1. Januar 2023 das Bürgergeld, fallen unter die Regelung der Karenzzeit, da auch sie erstmals Bürgergeld beziehen. Für sie läuft die Karenzzeit am 31.12.2023 aus", schreibt der Verein für soziales Leben.

Bürgergeld-Karenzzeit: Warum gibt es die Regelung?

Die Bundesregierung erklärt, dass sich die Regelung an das anlehne, was bereits seit Beginn der Corona-Pandemie gegolten und sich bewährt habe: "Gerade in der ersten Zeit des Leistungsbezugs sind die Chancen besonders hoch, den Weg in Arbeit zu finden. Mit diesen Regelungen sollen die Menschen den Kopf frei haben für die Suche nach einem Job anstatt sich um einen Umzug in eine günstigere Wohnung bemühen zu müssen", schreibt die Bundesregierung.