Aktuell scheint die Stromrechnung wieder leicht zu sinken. Der Strom-Report sieht 2025 einen positiven Trend mit rückläufigen Tendenzen. Trotzdem können die aktuellen Strompreise schon bei Menschen mit einem gesicherten Einkommen für Bauchschmerzen sorgen. Für Menschen, die Bürgergeld beziehen, ist der finanzielle Druck immer ungleich größer. Aber wie genau läuft es eigentlich mit Stromkosten ab, wenn man Bürgergeld bezieht? Zahlt das Jobcenter die Stromrechnung, wie einige andere Kosten?
Stromkosten bei Bürgergeld: Was ist im Regelsatz enthalten?
Das Bürgergeld, das seit Beginn des Jahres 2023 Hartz IV abgelöst hat, hat einen Regelsatz von monatlich 563 Euro für Single-Haushalte, wie die Bundesagentur für Arbeit erklärt. In diesem Regelsatz sind bereits Stromkosten enthalten. 8,12 Prozent des monatlichen Regelsatzes, also 45,72 Euro, sind laut buergergeld.org für Stromrechnungen vorgesehen. Bis zu diesem Betrag zahlt also nicht das Jobcenter separat die Stromrechnungen von Bürgergeld-Beziehern, dieser Betrag ist im Regelsatz enthalten.
Das wirkt auf den ersten Blick nicht wie viel Geld. Besonders in den letzten Jahren dürften einige Stromrechnungen diesen Betrag übertroffen haben. Muss also alles, was über den Betrag hinausgeht, von den Bürgergeld-Beziehern selbst bezahlt werden? Ganz so einfach ist das nicht.
Was tun, wenn das Bürgergeld die Stromrechnung nicht deckt?
Zunächst ist wichtig zu wissen, dass der im Regelsatz beinhaltete Betrag für Stromrechnungen sich nur auf den Haushaltsstrom bezieht, wie das Bundesarbeitsministerium aufzeigt. Unter den Begriff Haushaltsstrom fallen die Stromkosten für elektronische Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschine, für E-Herde, für die Beleuchtung der Wohnung, für Radio und Fernsehen.
In vielen Wohnungen sind das die einzigen Stromkosten, die anfallen. In anderen Wohnungen allerdings, gibt es einen sogenannten Mehrbedarf an Strom, zum Beispiel wenn Strom zum Heizen oder zur Warmwasseraufbereitung verwendet wird. Das ist etwa der Fall, wenn Boiler oder Durchlauferhitzer verwendet werden.
Was passiert also, wenn man aufgrund der Heizkosten einen Strom-Mehrbedarf hat und der Regelsatz nicht ausreicht, um die Stromrechnung zu begleichen? Diese zusätzlichen Kosten gelten als Heizkosten. Diese werden, zusätzlich zum Regelsatz, vom Jobcenter übernommen. Wichtig ist jedoch, dass die Tatsache, dass elektrisch geheizt wird, im Antrag vermerkt ist.
Außerdem zahlt das Jobcenter die Heizkosten nicht in jeder Höhe: Die Heizkosten müssen „angemessen“ sein, dürfen also nicht astronomisch hoch ausfallen. Was genau „angemessen“ ist, wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden. Als allgemeiner Richtwert gilt ein Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Stromkosten bei Bürgergeld: Härtefall anmelden
Was tut man aber, wenn der Regelsatz einfach nicht ausreicht, um die Stromrechnung zu bezahlen, auch wenn man gar nicht elektrisch heizt? In diesem Fall kann man beim Jobcenter einen Antrag auf Härtefall anmelden. Dann wird von Einzelfall zu Einzelfall entschieden, ob eine zusätzliche Unterstützung zum Begleichen der Stromkosten gewährt wird. Mit den stark gestiegenen Stromkosten der letzten Jahre ist ein Härtefall allerdings gut begründbar. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten wurde zuletzt im Januar 2024 das Bürgergeld erhöht.
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