Die Union hat bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD ihren Willen durchgesetzt: Das Bürgergeld wird laut Koalitionsvertrag durch die Neue Grundsicherung ersetzt. Diese bringt einige Veränderungen mit, auf die sich die momentan rund 5,5 Millionen Empfängerinnen und Empfänger einstellen müssen. Neben schärferen Sanktionen und einer neuen Berechnung der Regelsätze wird die Neue Grundsicherung auch die Regelungen verändern, die rund um das Vermögen gelten.
Bürgergeld und Vermögen: Wie ist die aktuelle Regelung?
Durch das Bürgergeld soll das Existenzminimum für hilfsbedürftige Menschen garantiert werden. Die Arbeitslosenunterstützung soll allerdings nicht an die Personen gehen, die auch ohne Job genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Vermögen wird daher geprüft, wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) deutlich macht.
Bei der aktuellen Form des Bürgergelds herrschen recht großzügige Freibeträge rund um das Vermögen – vorwiegend im ersten Jahr des Leistungsbezugs, in dem eine Karenzzeit gilt. In dieser darf die erste Person in einem Haushalt 40.000 Euro besitzen, wie aus Angaben des BMAS hervorgeht. Jede weitere Person darf ein Vermögen von 15.000 Euro aufweisen. Eine vierköpfige Familie könnte also mit Bürgergeld unterstützt werden, wenn ihr Vermögen im Gesamtwert die Summe von 85.000 Euro nicht übersteigt. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht dazu.
Nach der einjährigen Karenzzeit schrumpft der Freibetrag laut dem BMAS auf 15.000 Euro pro Person. Eine vierköpfige Familie darf nun höchstens 60.000 Euro Vermögen besitzen, um Bürgergeld beziehen zu können. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt hierbei nur, wenn eine Wohnfläche von 130 Quadratmetern überschritten wird.
Vermögen in der Neuen Grundsicherung: Änderungen bei Karenzzeit und
Mit dem Bürgergeld waren Ersparnisse deutlich besser geschützt, als es bei Hartz IV der Fall war. Die Neue Grundsicherung soll sich nun offenbar wieder mehr an dem Vorgänger des Bürgergelds orientieren. „Wir werden die Karenzzeit für Vermögen abschaffen“, hieß es zunächst im Arbeitspapier und nun im Koalitionsvertrag der Parteien.
Auch die Freibeträge sollen offenbar angepasst werden. „Die Höhe des Schonvermögens koppeln wir an die Lebensleitung. Dort wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit“, heißt es dazu. Zu erwarten ist, dass die Freibeträge nach unten korrigiert werden. Dieser Plan war zumindest dem Wahlprogramm von CDU und CSU zu entnehmen. Wie drastisch das Schonvermögen eingeschmolzen werden soll, ist bislang jedoch nicht bekannt.