Im Streit um die Wahlen zur Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz im Jahr 2024 hat die unterlegene Liste Einspruch gegen die Rechtmäßigkeit der Wahl eingelegt.

In einem Brief des Waldshuter Frisörmeisters Tommy Buschle an den Wahlleiter, Landrat Zeno Danner, der dem SÜDKURIER vorliegt, heißt es, der Einspruch basiere „auf wiederholten Verstößen gegen die Neutralitätspflicht bei der Wahlwerbung durch Kreishandwerkerschaft und Innungen“. Auch die Handwerkskammer Konstanz als Ausrichterin der Wahlen sei „befangen“.

Werner Rottler, Präsident der Handwerkskammer Konstanz (links) und Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Sie ...
Werner Rottler, Präsident der Handwerkskammer Konstanz (links) und Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Sie führen die einzige Kammer Deutschlands, in der die Handwerker die Wahl zwischen konkurrierenden Listen fürs Handwerker-Parlament haben. Allerdings wird der Ablauf der Wahlen regelmäßig rechtlich angezweifelt | Bild: Yury Kharlamov

Der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz, Georg Hiltner, sagte, man werde das Schreiben inhaltlich prüfen und die entsprechenden Gremien mit der weiteren Befassung betrauen.

Innung soll Neutralitätspflicht bei Wahl verletzt haben

Konkret wirft Frisörmeister Buschle, der die Wahlliste „Freie Handwerker für Kammer ohne Zwang“ vertritt, Innungsfunktionären und Kreishandwerkern vor, Ressourcen der Handwerkerorganisationen für den Wahlkampf genutzt und damit Neutralitätspflichten verletzt zu haben.

Bei den Wahlen zur Handwerker-Vollversammlung im Kammergebiet Konstanz, das vom Bodensee bis Rottweil und an den Hochrhein reicht, war Buschles Liste mit nur knapp 200 Stimmen Unterschied zur etablierten Wahlliste unterlegen.

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Konstellation in Handwerkskammer Konstanz bundesweit einmalig

Die fünf Landkreise im Süden Baden-Württembergs umfassende Handwerkskammer Konstanz genießt im gesamten Bundesgebiet eine Ausnahmestellung. Zum fünften Mal in Folge sind hier im Jahr 2024 konkurrierende Listen bei der Wahl zur Vollversammlung angetreten.

In den übrigen 52 deutschen Handwerkskammerbezirken wird die Vollversammlung in sogenannten Friedenswahlen gewählt. Dabei findet eine Wahl im engeren Sinne nicht statt. Vielmehr werden die späteren Mitglieder der Vollversammlung im Vorfeld festgelegt und ziehen dann per Einheits-Liste automatisch in das Handwerkerparlament ein.

Wirtschaftsmacht von nebenan: Handwerker beim Dachdecken.
Wirtschaftsmacht von nebenan: Handwerker beim Dachdecken. | Bild: Adobe Stock

Frisör Buschle war mit Klage schon einmal erfolgreich

In einem spektakulären Urteil hatte das Verwaltungsgericht Freiburg vergangenen Sommer bereits die Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz im Jahr 2019 für ungültig erklärt.

Geklagt hatte auch damals Tommy Buschle. Das Gericht bestätigte zwar damals die Rechtmäßigkeit des Wahlverfahrens, stellte aber eine Verletzung des Neutralitätsgebots fest. Innungen haben sich demnach offen für eine von ihnen miterstellte Bewerberliste stark gemacht.