Im Spätsommer sind sie eine Plage im Garten und auf dem Balkon – Wespen. Viele Menschen versuchen, die Insekten loszuwerden. Aber 500 Euro für die Entfernung eines Wespennestes? „Ein sehr stolzer Preis“, findet Siegfried Wehrle, Fachberater für Hornissen und Wespenfragen des Landratsamtes Bodenseekreis. Zwar seien der Aufwand für das Umsiedeln oder notfalls Abtöten eines Insektennestes erheblich, dennoch kenne er keinen Schädlingsbekämpfer, der solche Kosten in Rechnung stelle.

Verbraucherzentrale warnt

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aber warnt vor unseriösen Anbietern, die „zwischen 500 und 800 Euro für schlecht durchgeführte Einsätze verlangt haben“, so Tiark Thurow, Rechtsberater bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Auch der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband bestätigt, dass sich unseriöse Dienstleister in der Branche tummeln – gerade jetzt im Spätsommer, wenn es wegen vielen Aufträgen auch mal zu etwas längeren Wartezeiten für die Kunden kommt. Wie man nicht in eine solche Kostenfalle tappt: die wichtigsten Fragen und Antworten.

Hat gut lachen: Siegfried Wehrle ist besonders im Spätsommer ein gefragter Wespenexperte.
Hat gut lachen: Siegfried Wehrle ist besonders im Spätsommer ein gefragter Wespenexperte. | Bild: Christiane Keutner

Woran erkennt man unseriöse Schädlingsbekämpfer?

Wer plötzlich ein Wespenvolk in der Wohnung hat, weil der Rollladenkasten für das Nest zu klein geworden ist und die Tiere ins Zimmer drängen, braucht schnell Hilfe. „In der Regel geht man dann über eine Suchmaschine und sucht in seiner Region einen Schädlingsbekämpfer“, sagt Steffi Klotz, Leiterin der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes.

Auf diesem Weg lande man jedoch häufig auf Internetseiten von Firmen, die nur auf den ersten Blick in der Region ansässig sind – tatsächlich jedoch deutschlandweit agieren und lediglich Aufträge an Sub-Dienstleister vermitteln. Bemerken tut das jedoch nur, wer einen Blick ins Impressum wirft.

Dort findet sich dann keine Adresse aus der Region, die angegebene Telefonnummer ist oft eine Handynummer. „Oder es steht dann beispielsweise auch da, dass keinerlei Haftung für die Durchführung übernommen wird und die Verträge vor Ort mit der Fremdfirma geschlossen werden“, sagt Steffi Klotz.

Das Problem für den Anrufer: Selbst wenn auf der Homepage Preise angegeben sind: Sie haben keine Relevanz für das, was der Schädlingsbekämpfer später an der Haustür verlangen wird. „Ähnlich wie bei Schlüsseldiensten auch, wird hier die Notsituation der Menschen ausgenutzt, um völlig überhöhte Preise abzurechnen“, sagt Steffi Klotz.

Das Problem mit den Schädlingen bestehe danach nicht selten fort. Denn: „Diese Leute sind oft nicht oder nicht richtig ausgebildet und arbeiten unfachmännisch“, so Klotz.

Wie findet man einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist darauf hin, dass es keine geschützte Berufsbezeichnung für Schädlingsbekämpfer gibt, sich also jeder so nennen kann, ohne kontrollierte Mindeststandards einhalten zu müssen. Das macht es unseriösen Anbietern leicht, vor allem, wenn man eilig nach jemanden sucht und die erstbeste Telefonnummer wählt.

Tiark Thurow rät deshalb: „Informieren Sie sich im Vorfeld über Nummern von Notdiensten in Ihrer Umgebung und schreiben Sie die Nummern auf.“ Auf der Internetseite des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes gibt es die Möglichkeit, Firmen zu finden, die über die notwendigen Nachweise für den Beruf eines Schädlingsbekämpfers verfügen müssen, etwa über die Arbeit mit Giften oder über die Kenntnis von Tier- und Artenschutzvorschriften. Weitere Adressen finden Sie beim Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung.

Auch örtlich zuständige Handwerkskammern sowie Stadtverwaltungen oder Umweltämter helfen bei der Suche nach Fachleuten aus dem Umkreis weiter. Für den Bodenseekreis ist beispielsweise die untere Umweltbehörde beim Landratsamt eine gute Adresse für erste Ansprechpartner – insbesondere auch für das Umsiedeln von Völkern.

„Das Abtöten durch einen Schädlingsbekämpfer ist wirklich immer nur der letzte Weg, wenn es gar nicht mehr anders geht“, sagt Siegfried Wehrle. Beim Umsiedeln wird das Nest an einen anderen geeigneten Ort gebracht, die Wespen werden eingefangen und wieder freigelassen. Die Kosten dafür sind nicht höher als beim Abtöten.

Steffi Klotz ist Leiterin der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes. Sie gibt Tipps, wie man nicht an den ...
Steffi Klotz ist Leiterin der Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verbandes. Sie gibt Tipps, wie man nicht an den falschen Betrieb gerät. | Bild: DSV

Welche Kosten sind für die Beseitigung eines Wespennestes realistisch?

Das hängt stark vom Aufwand ab. „Mit manchen Nestern hat man es ganz leicht, manchmal ist man mehrere Stunden im Einsatz“, sagt Siegfried Wehrle. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nennt Preise zwischen 100 bis 250 Euro.

Auch der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband gibt 250 Euro als grobe Richtschnur an, es könne aber auch deutlich weniger sein. Der Verband empfiehlt, darauf zu achten, dass der Betrieb wirklich aus dem näheren Umfeld kommt, weil andernfalls hohe Kosten für die Anfahrt zusätzlich abgerechnet werden.

Eine Hornisse (Vespa crabro) ist auf einem Stein in einem Garten zu sehen. Im Gegensatz zu Wespen kommen sie Menschen selten zu nahe.
Eine Hornisse (Vespa crabro) ist auf einem Stein in einem Garten zu sehen. Im Gegensatz zu Wespen kommen sie Menschen selten zu nahe. | Bild: Patrick Pleul, dpa

Der Einsatz soll bar an der Haustür bezahlt werden. Ist das üblich?

„Tatsächlich rechnen inzwischen auch einige unserer Mitgliedsbetriebe direkt ab, da es immer wieder Probleme mit Kunden gibt, die sonst nicht zahlen“, sagt Steffi Klotz. Kunden würden im Vorfeld eines Einsatzes aber immer beraten und darüber informiert, was für Kosten auf sie zukämen. „Und im Nachgang wird natürlich auf jeden Fall eine Rechnung zugestellt.“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät, sich bei der Zahlung der Rechnung nicht unter Druck setzen zu lassen. „Üblicherweise ist man erst 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten und nach dem Erhalt einer nachvollziehbaren Rechnung zahlungspflichtig“, sagt Thurow.

Das Umweltbundesamt weist darauf hin, sich von der Schädlingsbekämpfungsfirma ein Bekämpfungsprotokoll ausstellen zu lassen. Dieses sollte Angaben über die bekämpften Schädlinge enthalten sowie über die Menge und Konzentration des angewendeten Mittels, das Ausbringungsverfahren sowie die erforderlichen Schutz- und Reinigungsmaßnahmen.