Mit der Übergabe eines Gesetzentwurfs und rund 18.000 geprüften Unterschriften an das Innnenministerium wollen die Initiatoren des baden-württembergischen Volksbegehrens „Artenschutz – Rettet die Bienen“ ihr Projekt am Freitag in Stuttgart auf den Weg bringen. Die Gesetzesvorlage beinhaltet unter anderem den Ausbau von Öko-Landwirtschaft, eine Verpflichtung zur Halbierung des Pestizideinsatzes und strikten Artenschutz in Schutzgebieten.

770.000 Unterschriften sind für ein Volksbegehren nötig

Sieht das Innenministerium die formalen Kriterien als erfüllt an, kann die eigentliche Sammlung von landesweit erforderlichen rund 770.000 Unterschriften beginnen. Dann muss der Landtag über den Gesetzentwurf entscheiden, lehnt er ihn ab, kommt es zur Volksabstimmung.

Tobias Miltenberger (links) und David Gerstmeier, beide Berufsimker in Stuttgart, haben das Volksbegehren Artenschutz auf den Weg gebracht.
Tobias Miltenberger (links) und David Gerstmeier, beide Berufsimker in Stuttgart, haben das Volksbegehren Artenschutz auf den Weg gebracht. | Bild: Benedikt Adler

Die Initiatoren, die beiden Stuttgarter Berufsimker David Gerstmeier und Tobias Miltenberger, bewerten die Initiative bereits jetzt als „großartigen Erfolg“. Unterstützt wird das Volksbegehren von einer Reihen von Verbänden und Naturschutzorganisationen, darunter BUND, NaBu, Demeter und Naturland.

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Zuletzt war aber zunehmend auch Kritik laut geworden. Martin Hahn, Landtagsabgeordneter des Bodenseekreises und grüner Agrarexperte, der vor zwei Wochen die Landesregierung noch in einem Brief vor Unterstützung des Volksbegehrens und vor ruinösen Folgen für die Obst- und Weinbauern gewarnt hatte, formulierte gestern etwas vorsichtiger: „Grundsätzlich sind wir uns mit den Initiatoren des Volksbegehrens einig. Wir arbeiten daran, dass künftig weniger Pflanzenschutzmittel auf unseren Äckern und Feldern landen“, so Hahn, die Abstimmung mit allen Beteiligten laufe. Wichtig sei aber, auch kritische Fragen, etwa jene von Bioland oder vom Landesnaturschutzverband, zu berücksichtigen.

Gegen Hagel ist diese Apfelplantage geschützt. Aber das Obst wird auch von Schädlingen und Krankheiten bedroht.
Gegen Hagel ist diese Apfelplantage geschützt. Aber das Obst wird auch von Schädlingen und Krankheiten bedroht. | Bild: Nikolaj Schutzbach

Bioland, größter Öko-Anbauverband in Baden-Württemberg, hatte den Gesetzentwurf als zu ungenau formuliert kritisiert, auch der Verband württembergischer Imker forderte Nachbesserungen. Ihre Unterstützung zurückgezogen hat auch die Blumeninsel Mainau: Unter das Pestizidverbot würden auch Pflanzenschutzmittel fallen würden, die im Biolandbau eingesetzt werden. Speziell die Obst- und Weinbauern am Bodensee fürchten bei einer Umsetzung des Gesetzentwurfs um die Existenz vieler Betriebe.