Es galt als wahrscheinlich, aber jetzt ist es so gut wie sicher: Der Konstanzer Feierabend-Räuber scheint gefasst zu sein und sitzt in Untersuchungshaft. Staatsanwalt Andreas Mathy bestätigt auf Nachfrage des SÜDKURIER, dass der 38-Jährige, den die Polizei Anfang Juli nach einem Raubüberfall auf einen Obi-Baumarkt festnahm, auch fünf weitere Taten innerhalb von kurzer Zeit verübt haben soll.
„Der Mann war bei einer polizeilichen Vernehmung geständig und hat alle Taten eingeräumt“, bestätigt die Staatsanwaltschaft. Dennoch gibt der Gesetzeshüter noch keine vollständige Entwarnung. „Geständnisse können rein theoretisch auch falsch sein“, sagt Mathy.
Im Strafprozess müssen eingeräumte Taten durch Ermittlungen der Polizei bestätigt werden, ob die Angaben plausibel sind. Es könnte sein, dass der Täter eine andere Person schützen will.
Es gibt also „noch ein winziges kleines Fragezeichen, das noch abgeklärt werden muss. Aber im Moment spricht vieles, wenn nicht alles dafür, dass der Mann auch die anderen Taten begangen hat“, erklärt Mathy im Gespräch.
Straftäter wird sich wohl vor Gericht verantworten müssen
Dass sich Anwälte und Staatsanwaltschaft außerhalb eines Gerichtsprozesses auf ein Strafmaß einigen, kommt in diesem Fall nicht infrage. Raub und räuberische Erpressung sind Verbrechenstatbestände. Bei einem Strafbefehl kann maximal bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängt werden. Beim Feierabend-Räuber steht jedoch eine deutlich höhere Strafe im Raum. Wann Anklage erhoben wird, ist noch nicht klar.
Es gäbe nur zwei Möglichkeiten, warum der Feierabend-Räuber sich nicht vor Gericht für seine Taten verantworten müsste. Entweder das Verfahren wird eingestellt. „Diese Wahrscheinlichkeit ist aber kleiner als ein Sechser im Lotto mit Superzahl“, sagt Mathy. Oder der Verdächtige wäre schuldunfähig. Das träfe zu, wenn der Mann psychisch krank wäre, oder während der Taten unter Drogeneinfluss stand.
„Das ist alles rein theoretisch.“
„Das ist alles rein theoretisch. Ich weiß nicht, ob es irgendwelche Anhaltspunkte für Schuldunfähigkeit gibt. Es wäre aber zumindest möglich. Wir haben solche Fälle gelegentlich“, erklärt Mathy. Sollte dieser unwahrscheinliche Fall tatsächlich eintreten, käme der Feierabend-Räuber aber keinesfalls auf freien Fuß. Er würde in eine Erziehungsanstalt oder eine psychiatrische Klinik untergebracht werden. Wo der Mann wohnt, wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitteilen.
Sechs Überfälle in acht Wochen sollen auf sein Konto gehen. Sein letzter Coup scheiterte. Obi, Industriegebiet Konstanz, Mittwoch, 8. Juli, 19.23 Uhr. Der Mann kommt als Kunde in die Filiale. Plötzlich zieht er eine schwarze Pistole aus der Jacke und zwingt die Kassiererin die Kasse zu öffnen. Er will Geld. Zwei Mitarbeiter versuchen, den Täter noch vergeblich an der Flucht zu hindern. Dabei wurden sie verletzt.
Die Polizei ist so schnell vor Ort, dass sich der Feierabend-Räuber unter einem Lastwagen ganz in der Nähe verstecken muss. Auf dem Weg dorthin verliert er das erbeutete Geld. Ermittler durchsuchen die nähere Umgebung des Tatorts, entdecken den Mann und nehmen ihn fest. Sie stellten umfangreiche Beweismittel sicher.