Erst Hüh, dann Hott: Völlig überraschend hatte das Landesozialministerium am Freitag angekündigt, dass die bisherige Möglichkeit für Einzelhändler, waren zur Abholung bereitzustellen, ab Montag bei einer kreisweiten Inzidenz von über 100 nicht mehr erlaubt sei. Die Neuauflage der Corona-Verordnung sollte den Regeln des geplanten Bundesinfektionsschutzgesetzes vorgreifen. Doch genau da liegt das Problem – und nun kam es doch anders.
Das Gesetz befindet sich auch in Berlin noch in der Abstimmung, derzeit sitzen die Ausschüsse des Bundestags an dem Gesetz. Im bisherigen Entwurf aber sei von Click und Collect gar keine Rede, so der zuständige Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl.

Das klang am Freitag noch anders. Sozialministeriumssprecher Pascal Murmann hatte auf Anfrage des SÜDKURIER ausdrücklich auf den Entwurf des Bundesgesetzes verwiesen und dass Baden-Württemberg die geänderten Regeln bereits mitberücksichtigen wolle.
Auf Nachfrage, inwiefern das Abholen an der Ladentür plötzlich gefährlicher sei als der Supermarktbesuch, hatte Sprecher Markus Jox am Freitag ergänzt: „Das hat denselben Hintergrund wie die nächtlichen Ausgangssperren: Insgesamt Bewegungen im öffentlichen Raum sowie Kontakte drastisch zu reduzieren. Man muss ja auch von zu Hause zum Geschäft kommen, bewegt sich dazu unter anderem in Bus und Bahn.“ Im Supermarkt gehe es dagegen um den dringendsten Bedarf.
Einhellige gegenteilige Entscheidung
Nun aber sagt Amtschef Lahl: „Im Rahmen der Ressortabstimmung und nach intensiver juristischer Prüfung hat sich die Landesregierung einvernehmlich darauf verständigt, so genannte Click-and-Collect-Angebote auch bei einer Inzidenz von über 100 weiterhin zu erlauben. Der vorliegende Entwurf und die Beratungen über eine bundesgesetzliche ‚Notbremse‘ deuten aus unserer Sicht darauf hin, dass auch der Bund Click & Collect weiter zulassen und nur die Öffnung für den Kundenverkehr untersagt sehen will.“
Schlussendlich habe man sich „einmütig“ für das Prinzip Click und Collect ausgesprochen, ergänzt ein Ministeriumssprecher auf SÜDKURIER-Anfrage am Sonntag. Immerhin habe der Einzelhandel in der Regel auch gute Konzepte und halte sich an die Vorgaben.
Diese bleiben demnach wie gehabt. Abholangebote müssen innerhalb fester Zeitfenster organisiert sein, mit möglichst wenig Kontakt verbunden sein, abgeholt werden darf nur die vorbestellte Ware. Stöbern im Shop ist nicht drin. Begegnungen zwischen verschiedenen Kunden sollen möglichst vermieden werden, ebenso Ansammlungen vor den Läden.
Von der Regelung profitieren dürften Baumärkte: Sie müssen am Montag bei Inzidenzen über 100 zwar wieder schließen, können das Abholsystem dann aber genauso wie der übrige Einzelhandel anbieten.