Ein Tritt bringt einen 26-Jährigen vor Gericht. Der Vorwurf: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Die ihm zur Last gelegte Tat ereignete sich im September 2023 beim Bahnhof Reichenau. Dort fuhr eine damals 43-jährige Frau am Nachmittag auf dem Radweg in Richtung Konstanz. In diesem Bereich hielt sich auch der Angeklagte auf, der dort mit anderen Personen stritt und mit einer roten Flüssigkeit bespritzte.

Als die Fahrradfahrerin an der Gruppe vorbeiradeln wollte, trat der Angeklagte mit voller Wucht gegen ihr Rad. Daraufhin prallte die Frau gegen ein parkendes Fahrzeug, schlug auf der Motorhaube auf und verletzte sich am Jochbein. Zudem erlitt sie eine Fingerstauchung, Prellungen und blaue Flecken. Ein Zeuge bestätigt im Prozess, dass der Angeklagte das Fahrrad gezielt mit dem Fuß getroffen hatte.

Der Angeklagte habe an diesem Tag einen aggressiven Eindruck gemacht, sei jedoch nach Einschätzung des Zeugen nicht alkoholisiert gewesen. Gemeinsam mit anderen Passanten habe der Zeuge den Angeklagten an der Flucht gehindert. Die Ehefrau des Zeugen kümmerte sich um das verletzte Opfer.

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Fast zwei Jahre nach der Tat kommt der Fall vor das Konstanzer Amtsgericht: Die Geschädigte, wohnhaft in der Schweiz, verzichtet auf eine Teilnahme an der Verhandlung. Ihre polizeiliche Vernehmung wird von der Richterin verlesen. Darin beschrieb sie den Täter als ruhig, aber brutal und sprach von einem „komischen“ Lächeln. Die rote Flüssigkeit habe sie zunächst für Blut gehalten – später stellte sich heraus, dass es sich um Rotwein aus einem Tetrapack handelte. Im Fokus ihrer Aussage standen die psychischen Auswirkungen des Angriffs.

Der Angeklagte selbst erklärt, er sei zur Tatzeit psychisch stark belastet gewesen. Er habe sich in therapeutischer Behandlung befunden, Medikamente erhalten und sein Verhalten in dieser Phase nicht vollständig kontrollieren können. Zudem habe er an jenem Tag Alkohol konsumiert und unter Suizidgedanken gelitten. Er gibt an, geglaubt zu haben, die Person auf dem Fahrrad wolle ebenfalls Streit, und entschuldigt sich für sein Verhalten.

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Laut Bundeszentralregister weist der Angeklagte acht Eintragungen auf, unter anderem wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes. Frühere Geldstrafen wurden nicht vollstreckt. Die nun verhängte Strafe stellt seine erste Freiheitsstrafe dar. Das Gericht wertet den Vorfall als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sowie als Körperverletzung. Zwar seien keine schweren körperlichen Schäden entstanden, die psychischen Folgen für die Geschädigte seien jedoch erheblich.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigt das Gericht sein Geständnis, den zeitlichen Abstand zur Tat, die nur leichten physischen Verletzungen und den geringen Sachschaden. Auch seine psychische Belastung und das Vorhaben, die Therapie fortzusetzen, fließen mildernd in die Entscheidung ein. Das Urteil lautete auf eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.