Es ist ein Spezialfall – aber wer betroffen ist, für den könnte es im Alltag und in der Freizeit ab Februar einige Zeit lang sehr beschwerlich werden. Denn mit der neuen Corona-Verordnung fallen auch Zwölf- bis 17-Jährige, die bislang in der Freizeit und in den Ferien von der Testpflicht gegen Vorlage ihres Schülerausweises ausgenommen waren, vom 1. Februar an unter die strengen 2G-Regeln. Für sie galt bislang eine Ausnahmeregelung, weil an den Schulen ohnehin getestet wird.
Künftig aber reicht in der Alarmstufe bei der Ausübung von vielen Hobbys der Schülerausweis nicht mehr. Auch Jugendliche müssen dann einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Während es für ältere Jugendliche schon länger eine Impfempfehlung gibt, schaut in die Röhre, wer bis Ende Januar erst zwölf Jahre alt wird und sich vorher noch nicht impfen lassen durfte. Selbst bei einem sofortigen Termin und schnellstmöglicher Zweitimpfung könnte ein Impfschutz – und damit die Zugangsberechtigung zu 2G – frühestens Anfang April aufgebaut sein.
Für die Zwischenzeit wäre das Kind, solange die Alarmstufe gilt, von allen Freizeitaktivitäten mit 2G-Vorgabe – wie etwa Schwimmbad, Sportverein, Jugendfeuerwehr, Musikverein – ausgeschlossen. Auch für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, für den 3G gilt, etwa für den Schulweg, müsste täglich ein Test vorgelegt werden. Für die betroffenen Eltern und Schüler wäre das wohl kaum leistbar.
Ministerium gibt Entwarnung
Beim baden-württembergischen Sozialministerium ist man sich dieser Problematik allerdings bewusst und gibt Entwarnung. „Uns erreichen einige Anfragen dazu“, sagt ein Sprecher. „Es handelt sich aber zunächst einmal um eine Ankündigung, dass die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche über zwölf Jahre nicht auf Dauer angelegt sind.“
Die Vorgabe werde in den nächsten Wochen noch mit einer entsprechenden Übergangsfrist ausgestaltet. „Derzeit besteht noch kein Regelungsbedarf, aber selbstverständlich haben wir dies im Blick“, so der Sprecher. Die Übergangsfrist werde in jedem Fall so gestaltet, dass Kindern, die erst zwölf Jahre alt geworden seien, ein angemessener Zeitraum für die vollständige Impfung eingeräumt werde. Dies sei im Übrigen auch die klare Botschaft der 2-G-Ankündigung, so der Sprecher: „Möglichst alle Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren sollten sich impfen lassen.“