• Welche Abstands- und Maskenregeln gelten? Erwachsene müssen sich auf dem Schulgelände 1,50 Meter Abstand halten, Schüler hingegen nicht. Ab Klasse 5 aufwärts müssen auch Schüler außerhalb des Klassenzimmers – also im Treppenhaus, auf dem Pausenhof, in den Toiletten – einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Welcher Art die Maske sein soll, wird nicht vorgeschrieben.
  • Was hat es mit der Gesundheitsbescheinigung auf sich? Tatsächlich muss jeder Schüler auf jeder Schule mit einem Dokument nachweisen, in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt mit Corona-Kranken gehabt zu haben, nicht unter eine Risikogebiets-Rückkehr-Quarantäne zu stehen und auch keine Corona-Symptome zu haben. Das bestätigt das Kultusministerium auf SÜDKURIER-Anfrage. Volljährige können selbst unterschreiben, sonst müssen die Eltern abzeichnen.
  • Wo finde ich die Gesundheitsbescheinigung? Eltern finden sie auf der Homepage der Schule oder hier. Volljährige Schüler finden eine Version hier. „Allerdings gehen wir pragmatisch damit um, falls Schüler diese noch nicht am ersten Schultag dabei haben sollten“, erklärt eine Sprecherin des Kultusministeriums. In diesen Fällen würden die Schulen den Schülern die Erklärung am ersten Schultag mit nach Hause geben, diese müssen sie dann innerhalb der ersten Schulwoche unterschrieben zurückbringen.
  • Was passiert, wenn Schüler das Maskentragen verweigern? Wenn Schülerinnen und Schüler keine Maske tragen, sei zunächst einmal ein pädagogisches Gespräch angebracht, informiert das Kultusministerium. „Sollte dieses nicht ausreichen, kann die Schule Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängen, die von Nachsitzen bis zum Schulausschluss reichen.“ Für Bußgelder wäre dann das Ordnungsamt zuständig – das „sollte aber nicht der erste Schritt sein, den eine Schule ergreift“.
  • Welche Schutzmaßnahmen gibt es neben der Maskenpflicht für Schüler? Die konkrete Ausgestaltung liegt, wie so oft, bei den Schulen. Das Kultusministerium sieht in seinen Hygienehinweisen für die Schulen vor, dass sich Schüler möglichst in konstanten Gruppen bewegen – also auch in der Pause möglichst wenig Kontakt zu anderen Jahrgängen haben. Außer das ist in der Schule durch jahrgangsgemischten Unterricht ausdrücklich so vorgesehen. Ansonsten gilt das Gebot Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren – ausreichend Seife und Papierhandtücher sollen die Schulen vorhalten.
  • Wie sieht der Schutz im Klassenzimmer aus? Um die Konzentration von Aerosolen zu verringern, ist regelmäßiges Stoßlüften, mindestens alle 45 Minuten, vorgesehen. Die Lehrergewerkschaft GEW hat allerdings kritisch angemerkt, dass dies meist nicht möglich sei, da die meisten Klassenzimmer nur auf einer Seite Fenster hätten.
Die Fenster gekippt: Viel Lüften soll gegen die Corona-Gefahr helfen.
Die Fenster gekippt: Viel Lüften soll gegen die Corona-Gefahr helfen. | Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Wird genug für Hygiene in den Schulen getan? Theoretisch ja. Das Kultusministerium hat angeordnet, dass beispielsweise Türklinken, Lichtschalter, Tische oder Tastaturen mindestens täglich besonders gründlich gereinigt werden. Auch Toiletten, Waschbecken oder Fußböden sind täglich zu reinigen. Aber wie sieht das in der Praxis aus? Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass nur an wenigen Schulen die Putzkolonnen aufgestockt wurden. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage der Bildungsgewerkschaft GEW unter Schulleitungen aller Schularten in Baden-Württemberg. Demnach gaben 80 Prozent der Leiter an, dass kein zusätzliches Reinigungspersonal von den Kommunen als Schulträger bereitgestellt worden sei.
  • Können Eltern ihre Kinder einfach zuhause lassen? Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule weiterhin formlos anzeigen. Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Eine Attestpflicht für Schüler besteht – anders als für Lehrer – nicht. Allerdings ist die Schulpflicht damit nicht aufgehoben: Die Schülerinnen und Schüler müssen am Fernunterricht teilnehmen.
  • Was passiert bei einem Corona-Ausbruch an einer Schule? Vorgaben, bei wie vielen Ansteckungsfällen, was zu passieren hat, gibt es nicht. Die Entscheidungshoheit liegt in jedem Einzelfall beim Gesundheitsamt.
  • Wird es einen abgespeckten Corona-Bildungsplan geben? Das Kultusministerium stellt sich offenbar darauf ein, dass trotz Rückkehr zum Regelunterricht nicht alles laufen wird wie immer. Verbindlich, so die Pressestelle, sei im kommenden Schuljahr nur das sogenannte Kerncurriculum. Gemeint sind damit die verbindlichen Inhalte des Bildungsplans, die laut Ministerium etwa drei Viertel der Unterrichtszeit ausmachen. Das Schulcurriculum, das Schulen in regulären Schuljahren nutzen, um eigene Schwerpunkte zu setzen, sei nicht verbindlich. Diese Entlastung sollen Schulen nutzen, um Versäumtes nachzuholen.
  • Bis zu zwei kostenlose Tests sollen Lehrer machen können. Wie viele Lehrer wurden getestet? Man weiß es nicht. „Die Tests sind angelaufen, aber Zahlen erwarten wir erst Ende September“, heißt es von der Pressestelle des Landessozialministeriums.
  • Wie werden Lehrer sonst geschützt? Das Land Baden-Württemberg stattet seine Lehrer in der Corona-Krise mit 23,7 Millionen Masken aus. Einem Lehrer stehen maximal drei Masken pro Tag zustehen. Bis zum Ende des Jahres soll der Bestand nach Einschätzung des Kultusministeriums reichen.
  • Wie viele Laptops stehen den Schulen jetzt zur Verfügung? 130 Millionen Euro stehen den Schulen aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung. Damit können 300.000 Laptops angeschafft werden. Die Gelder sind laut Kultusministerium bereits überwiesen. Ob die Geräte auch rechtzeitig bei den Schülern ankommen, ist dennoch fraglich. Nach einer Umfrage der „Stuttgarter Zeitung“ haben etliche Kommunen Beschaffungsprobleme. Es gibt offenbar Lieferengpässe.
Nicht jeder Schüler hat ein Laptop.
Nicht jeder Schüler hat ein Laptop. | Bild: Ulrich Perrey/dpa
  • Wie sieht es mit den versprochenen Laptops für die Lehrer aus? Die gibt es zumindest noch nicht. Bisher liegt nur eine Absichtserklärung des Bundes vor, weitere 500 Millionen Euro für die Beschaffung von Dienstgeräten für Lehrkräfte bereitzustellen. Laut Kultusministerium würden davon auf Baden-Württemberg 65 Millionen Euro entfallen. Die Pressestelle des Ministeriums hat allerdings Zweifel, ob das Geld ausreicht. Schließlich fielen weitere Kosten an, unter anderem für Wartung und Betrieb.