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Im Prozess um versuchten Totschlag vor dem Landgericht Konstanz ist ein 28 Jahre alter Angeklagter freigesprochen worden. Der Beschuldigte, der seit knapp einem halben Jahr in U-Haft sitze, müsse für die Haftzeit entschädigt werden, so der Richter. Die Kosten des Verfahrens trage die Staatskasse. Als dem Angeklagten das Urteil übersetzt wurde, weinte dieser leise. 

Der Vorsitzende Richter Arno Hornstein begründete das Urteil vor allem mit den Zweifeln, die den gesamten Prozess begleitet hätten. Verhandelt wurde über die Nacht vom 2. Februar 2025, als es in der Konstanzer Innenstadt erst zu einer Schlägerei, später zu drei Messerstichen kam. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, diese ausgeführt zu haben. Die drei männlichen Opfer mussten im Krankenhaus behandelt werden, einer hatte eine Halswunde erlitten. 

Kaum Spuren im Fall 

Es habe kaum objektive Beweismittel, Spuren oder Videoaufnahmen in dem Prozess gegeben, erläuterte der Richter. Ähnlich die Zeugen: neutrale Zeugen gab es wenige, die Aussagen aus der Gruppe der Geschädigten seien oft stark widersprüchlich gewesen. Letztlich habe es keinen Beweis dafür gegeben, dass der mazedonische Staatsbürger die später eskalierte Auseinandersetzung durch eine Anmache gegenüber einer Frau aus der Gruppe der Geschädigten angefangen hatte. Damit gelte der Grundsatz der Notwehr, in der auch der Einsatz eines Messers legitim sein könne. Eine Tötungsabsicht sah die Kammer nicht einmal als wahrscheinlich an.

Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahren Haft gefordert und eine Tötungsabsicht beim Angeklagten angenommen. Die Nebenklage forderte sieben Jahre Haft. Beide sahen den Tatvorwurf des versuchten Totschlags als ausreichend bestätigt an. Die Verteidigerin hatte einen Freispruch beantragt.