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«Pfefferspray bei Abi-Feier versprüht», «Mann sprüht Pfefferspray in Bahn», «Geburtstagsgesellschaft mit Pfefferspray besprüht» - so lauten nur einige Überschriften zu Straftaten mit Pfefferspray in den vergangenen Wochen. Die Zahl der erfassten Delikte ist laut Innenministerium Baden-Württemberg seit Anfang des Jahres erneut gestiegen. Genaue Daten gibt es bisher nicht, aber der Trend zeigt nach oben, wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilt. 

Bereits in den vergangenen fünf Jahren haben sich die Zahlen demnach nahezu verdoppelt - auf 1.282 registrierte Straftaten im vergangenen Jahr. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Welche Straftaten mit Pfefferspray werden am häufigsten erfasst?

Die meisten sind Gewaltdelikte - im vergangenen Jahr waren es 1.046. Darunter waren allein 894 gefährliche Körperverletzungen, knapp 70 Prozent der registrierten Straftaten mit Pfefferspray. Dabei gilt allerdings, dass das Pfefferspray auch erfasst wird, wenn der Tatverdächtige es schlicht mit sich führt. Es muss bei der Tat nicht zum Einsatz kommen.

Wie wird das Versprühen von Pfefferspray etwa im Bus gewertet?

Das Versprühen von Pfefferspray etwa bei einer Party, in einem Bus oder der Bahn kann laut einer Sprecherin des Innenministeriums als Körperverletzung gewertet werden - allerdings seien immer die Umstände des Einzelfalles zu betrachten. Körperverletzung kann mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Wie wirkt sich Pfefferspray aus?

Atmen Menschen das Reizgas mit Chili-, Paprika- oder Cayenne-Pfeffer-Extrakten ein, ringen sie oft um Atem und können im Extremfall sogar ersticken. Gelangt es in die Augen, kann es zu zeitweisem Erblinden kommen. Auf der Haut juckt das Gemisch stark. Mit beschädigten Pfeffersprays verletzen sich gelegentlich Leute, die gar nicht sprayen möchten. 

Wann darf ich ein Pfefferspray nutzen?

Ein «Tierabwehrspray» darf im äußersten Notfall auch gegen Menschen eingesetzt werden. Also zur Selbstverteidigung bei einer drohenden gefährlichen Körperverletzung zum Beispiel. Aber auch in diesem Fall darf das Spray nicht im Übermaß eingesetzt werden. Umstritten ist der Einsatz des Pfeffersprays selbst bei angreifenden Hunden. Es kann das Tier zusätzlich reizen und der Vierbeiner wird noch unberechenbarer. Gleiches gilt bei Wölfen. Die Polizei rät grundsätzlich vom Tragen von Pfefferspray zu Verteidigungszwecken ab.

Kann Pfefferspray einfach so gekauft werden?

Ja, die meist kleinen Spraydosen werden in Online-Shops, Outdoor- und Campinggeschäften, Drogerien oder Apotheken ebenso legal verkauft wie in Baumärkten. Bedingung: Die Sprays müssen als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. Dann können sie auch grundsätzlich von Kindern und Jugendlichen gekauft werden. Denn mit dieser Aufschrift fällt das Pfefferspray nicht unter das Waffengesetz. «Der Umgang mit ihnen ist erlaubnisfrei», teilt das Innenministerium mit. Allerdings kann ein Händler bei Bedenken den Verkauf auch ablehnen.